Gibt es keine gute Lösung für Ihr Problem?
Dann können Sie sich beschweren.
Es gibt eine Schlichtungsstelle für die Beschwerden.
Der Name ist:
Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (BGG).
Die Schlichtungsstelle kümmert sich bei Streit zwischen:
- Menschen mit Behinderung und
- öffentlichen Stellen des Bundes.
Das sind zum Beispiel Ministerien und einige Stiftungen.
Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.