20 Jahre Internationaler Strafgerichtshof
„Wer für Kriegsverbrechen verantwortlich ist, muss zur Rechenschaft gezogen werden“
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Pressemitteilung
Berlin – Vor 20 Jahren, am 1. Juli 2002, nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf. Anlässlich dieses Jahrestags erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs war ein Meilenstein für den Schutz der Menschenrechte. Seitdem ist klar: Wer für schwerste Menschenrechtsverletzungen oder die Missachtung des Gewaltverbots verantwortlich ist, kann durch den Strafgerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden – auch Staats- oder Regierungschefs und Regierungsmitglieder. Es gibt keine Immunität für die politische Führung eines Staates.
Mit dem Inkrafttreten des Römischen Statuts, der Rechtsgrundlage des Strafgerichtshofs, am 1. Juli 2002 wurde erstmals in der Geschichte ein internationales Gericht geschaffen, das auf Dauer angelegt und für die Strafverfolgung von schwersten Menschenrechtsverletzungen zuständig ist: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Seit 2018 ahndet der Strafgerichtshof auch Verbrechen der Aggression, also die Planung, Vorbereitung oder Führung eines Angriffskrieges.
Es ist daher richtig, dass der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine eröffnet hat. Denn diejenigen, die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Folter, sexualisierte Gewalt und die Ermordung von Zivilpersonen in besetzten Ortschaften zu verantworten haben, müssen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Damit wird den Opfern dieser Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit zuteil, und die Weltgemeinschaft bekräftigt die Geltung der Menschenrechte als Fundament des friedlichen Zusammenlebens.
Alle Staaten sind deshalb aufgerufen, den Chefankläger bei der Sammlung und Sicherung von Beweisen zu unterstützen. Die Ahndung schwerster Menschenrechtsverletzungen ist ein gemeinsames Anliegen der Weltgemeinschaft. Ganz besonders wichtig ist es, psychosoziale Unterstützung für Betroffene und andere Zeuginnen und Zeugen sicherzustellen – vor, während und nach ihrer Aussage. Hierfür sollten die Staaten finanzielle und praktische Hilfe leisten. Deutschland ist aufgerufen, hier beispielhaft voranzugehen.“
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