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UN-Menschenrechtsrat ernennt Ian Fry zum ersten Sonderberichterstatter zu Klimawandel

© UN Photo/Violaine Martin

· Meldung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte gratuliert Ian Fry aus Tuvalu zur Ernennung zum UN-Sonderberichterstatter zum Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels. Der UN-Menschenrechtsrat wählte den Experten für internationales Umweltrecht und -politik mit Schwerpunkt Klimaschutzpolitik am 1. April 2022 in sein neues Amt.

Fry arbeitet als Dozent für Environmental Policy and International Environmental Policy an der Australian National University in Canberra. Von 2015 bis 2019 war er als Botschafter für Klimawandel und Umwelt der Regierung von Tuvalu tätig. In dieser Funktion hat Fry die Gruppe der sogenannten „Least Developed Countries“ bei der Verhandlung des Pariser Klimaschutzabkommens koordiniert. Er benennt klimawandelbedingte Vertreibungen als eine der größten menschenrechtlichen Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft.

Bereits im vergangenen Oktober beschloss der UN-Menschenrechtsrat auf seiner 48. Sitzung die Schaffung des Mandats zu Klimawandel. Fry ist für drei Jahre im Amt und soll sich damit beschäftigen, wie Menschenrechte in alle Bereiche der Klimapolitik integriert werden können und dazu konkrete Möglichkeiten der praktischen Umsetzung aufzeigen. Das Mandat bündelt damit die Zuständigkeit für das weite Thema Klimapolitik und kann Staaten mit entsprechender Expertise und Empfehlungen zur Seite stehen.

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