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Jahrestag Kinderrechte in Deutschland – 5. April Rechte von Kindern bekannter machen

Die Website www.kinderrechtekommentare.de informiert über die die Auslegungen zur UN-Kinderrechtskonvention auf Deutsch. © istock/Maria Symchych-Navrotska

· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die BAG Kinderinteressen e.V. fordern anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtsrechtskonvention in Deutschland am 5. April mehr Wissen um Kinderrechte in den Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen.

„Kinderrechte sind auch nach über 31 Jahren Gültigkeit in Deutschland noch immer zu wenig bekannt. Das betrifft zum Beispiel das Kinderrecht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es gelte, das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung von Kindern diskriminierungsfrei zu verwirklichen und Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 31 UN-Kinderrechtskonvention auszuarbeiten und zu implementieren.

„Alle 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention sind verbindliche und tragfähige Arbeitsgrundlage für Verantwortliche in den Verwaltungen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten – Familie, Kindergarten und Schule sowie in ihrer freien Zeit – zu garantieren“, erklärt Dr. Susanne Feuerbach, Vorsitzende der BAG Kinderinteressen e.V.

Die BAG Kinderinteressen e.V. und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts haben daher die Website www.kinderrechtekommentare.de aufgebaut, die die Interpretations- und Auslegungshilfen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf Deutsch bereitstellt. Zuletzt wurde die Allgemeine Bemerkung Nr. 17 zum Recht auf Spiel und Freizeit übersetzt.

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 17 „Das Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“ von 2013 erläutert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, wie Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention auszulegen ist. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie Zeit, die sie selbst gestalten dürfen, auf Spiel sowie Zugang zu Kunst und Kultur. All dies ist für die kindliche Entwicklung und das kindliche Wohlergehen enorm wichtig. Der UN-Ausschuss macht Vorschläge, wie dieses Recht durch die Vertragsstaaten umgesetzt werden kann.

Die Allgemeinen Bemerkungen werden in partizipativen Prozessen im UN-Ausschuss, unter anderem auch mit Kindern und Jugendlichen sowie mit Nichtregierungsorganisationen erarbeitet. Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelten und die UN-Kinderrechtskonvention schreibt ihre besonderen Schutz-, Fürsorge-, und Beteiligungsrechte fest, sie stärkt Kinder und Jugendliche als Trägerinnen und Träger von Menschenrechten.

Allgemeine Bemerkungen (General Comments) sind Auslegungshilfen zu Artikeln der einzelnen Menschenrechtskonventionen wie auch der Kinderrechtskonvention. Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) erläutern einzelne Rechte der Konvention oder (Querschnitts-) Themen.

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