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Notwendiges Zeichen für gleiche Rechte und gegen Transfeindlichkeit - Institut empfiehlt dringend Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes

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· Pressemitteilung

Berlin. Am 12. April stimmt der Deutsche Bundestag über den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes ab. Die Neuregelung dient der rechtlichen Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität.

„Dieses Gesetz ist aus menschenrechtlicher Sicht dringend erforderlich, denn das Geschlecht ist eine zentrale Dimension der eigenen Identität. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht weite Teile des noch geltenden Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt, das von einem veralteten, pathologisierenden Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zeugt“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Durch das Gesetz wird das Erfordernis der Fremdbegutachtung durch zwei Sachverständige abgeschafft und damit ein Verfahren, das auf intimsten Fragen beruht und von vielen Betroffenen als entwürdigend erlebt wird.

„Mit dem Gesetz würde der Bundestag auch ein notwendiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit und Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen setzen“, unterstreicht Institutsdirektorin Beate Rudolf. „Dies ist gerade auch angesichts der vergifteten öffentlichen Debatte dringend nötig. Hier wurde und wird das Zerrbild von transgeschlechtlichen Menschen als Gefahr für andere, vor allem cisgender Frauen, verbreitet. Der Wunsch nach Anpassung des Geschlechtseintrags an die Geschlechtsidentität wurde als 'Modeerscheinung' diskreditiert. Hiergegen und für die geschlechtliche Selbstbestimmung haben sich auch viele große Frauenverbände und die Frauenhauskoordinierung deutlich positioniert.“

Das Deutsche Institut begrüßt, dass in der nun zur Abstimmung stehenden Fassung die Verpflichtung der Meldebehörden, die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens an eine Vielzahl von Behörden, unter anderem auch Sicherheitsbehörden, weiterzugeben, gestrichen wurde. Die Regelung widersprach den Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung und hätte auf Betroffene abschreckend wirken können.

„Weitere, aus Sicht des Instituts, problematische Bestimmungen wie die Regelung zum Hausrecht und andere Bestimmungen, die Missbrauch verhindern sollen, sind leider noch im Entwurf enthalten. Die Befürchtung, Menschenrechte könnten missbraucht werden, rechtfertigt nicht die Beschränkung dieser Rechte. Vielmehr ist Deutschland verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung zu ergreifen“, betont Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte drängt auf die Annahme des Gesetzes. Denn transgeschlechtliche Menschen erleben im Alltag vielfach Nichtanerkennung, Abwertung, Ausgrenzung, Hass und Gewalt. So haben beispielsweise transgeschlechtliche Jugendliche ein vielfach höheres Risiko, an Depression zu erkranken oder eine Angststörung zu entwickeln. Allenberg: „Das Selbstbestimmungsgesetz würde die Grundlage für die menschenrechtlich gebotene rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung transgeschlechtlicher Menschen als Menschen mit gleichen Rechten wie alle anderen legen.“

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