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Nach Aussetzung: Schnelle Fortsetzung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan

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· Pressemitteilung

Berlin. Das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan wurde wegen Missbrauchsvorwürfen vorübergehend ausgesetzt. Dazu erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Die Einführung von Maßnahmen gegen etwaige Betrugsversuche darf die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Afghaninnen und Afghanen nicht be- oder verhindern. Denn diese befinden sich in Afghanistan nach wie vor tagtäglich in großer Gefahr.

Anderthalb Jahre nach der Machtübernahme nimmt die Unterdrückung durch die Taliban stetig zu. Menschenrechte, einschließlich der Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit, werden weiterhin systematisch verletzt.

Laut Richard Bennett, UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Afghanistan, regieren die Taliban durch Angst und repressive Maßnahmen. Diese zielten darauf ab, Communities und insbesondere Frauen und Mädchen zu unterdrücken. So hätten die Taliban Strafmaßnahmen wie die Todesstrafe, Steinigungen und Auspeitschungen wieder eingeführt.

Noch harren etliche Menschenrechtsverteidigerinnen, Journalisten, Richterinnen, Kulturschaffende, ehemalige Sicherheitskräfte und Regierungsmitglieder in Afghanistan aus. Viele von ihnen sind innerhalb des Landes auf der Flucht und leben versteckt.

Deutschland hat eine Schutzpflicht gegenüber besonders schutzbedürftigen Afghaninnen und Afghanen, die sich für die Verwirklichung der Ziele des internationalen Militäreinsatzes engagiert haben. Aufgrund ihres Einsatzes für die Menschenrechte und die Demokratisierung Afghanistans sind sie jetzt gefährdet.

Angesichts der Erosion menschenrechtlicher Garantien unter den Taliban und einer sich zunehmend verschlechternden humanitären Lage sind Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin generell auszusetzen. Das Refoulement-Verbot (Verbot der Zurückweisung) verbietet Abschiebungen, wenn den Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen im Zielstaat drohen. Eine Abstufung bei der Gefahrenprognose für Straftäter ist völkerrechtlich unzulässig.”

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