Monitoring-Stelle empfiehlt Neujustierung der Regelungen zu Schuldausschluss und –minderung im Strafgesetzbuch
·
Meldung
Im Zusammenhang mit dem geplanten „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland“ hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beim zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Stellungnahme eingereicht.
Darin begrüßt sie ausdrücklich die Initiative des BMJV zur Modernisierung des § 20 StGB. Diese zielt nicht nur auf diskriminierungsfreie Sprache als wichtigen Schritt hin zum Abbau von Stigmatisierung und Stereotypen, sondern bietet auch die Chance, eine zentrale strafrechtliche Bestimmung in Einklang mit der UN-BRK zu bringen.
Die Begriffe „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ sprachlich zu modernisieren und durch die Begriffe „Intelligenzminderung“ und „Störung“ zu ersetzen, reicht jedoch allein nicht aus. Im Lichte der UN-BRK sollten darüber hinaus die Regelungen zu Schuldausschluss und –minderung insgesamt neu justiert und Schuldunfähigkeit nicht mehr an Diagnosen geknüpft werden. Die Monitoring-Stelle schlägt hierzu vor, Artikel 19 und 20 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs als Orientierung heranzuziehen.
Außerdem wird in der Stellungnahme unterstrichen, wie wichtig es ist, die Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen, in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubinden. Um einen diskriminierungsfreien Gesetzeswortlaut zu erreichen, wäre dies auch im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten bedeutsam.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.