Die Monitoring-Stelle begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Modernisierung des § 20 StGB. Sie zielt nicht nur auf diskriminierungsfreie Sprache als wichtigen Schritt hin zum Abbau von Stigmatisierung und Stereotypen, sondern bietet auch die Chance, eine zentrale strafrechtliche Bestimmung in Einklang mit der UN-BRK zu bringen. Die vorgesehene Änderung der Begriffe ist jedoch allein nicht ausreichend. Im Lichte der UN-BRK sollte darüber hinaus eine grundlegende Neujustierung der Regelungen zu Schuldausschluss und -minderung insgesamt erfolgen und neben § 20 StGB auch die §§ 17, 21 und 63 StGB in den Blick genommen werden.