Michael Windfuhr, Stellvertretender Dirketor des Instituts, ist zum dritten Mal in den Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen für eine Amtszeit von vier Jahren (2025-2028) gewählt worden. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Umsetzung der im UN-Sozialpakt garantierten Rechte durch die Vertragsstaaten regelmäßig im sogenannten Staatenberichtsverfahren zu prüfen sowie Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden entgegenzunehmen und zu bewerten. Zudem verabschiedet er mit den sogenannten Allgemeinen Bemerkungen Erläuterungen und Hinweise, wie Staaten die Umsetzung der Rechte des Pakts auf nationaler Ebene am besten vorantreiben können.
„Ich freue mich sehr, dass ich mich weiterhin für die Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte und die Entwicklung des Verständnisses dieser Rechte auf UN-Ebene einsetzen kann“, erklärt Windfuhr.
Der Ausschuss setzt sich aus 18 Expert*innen zusammen, die Personen mit anerkannter Kompetenz im Bereich der Menschenrechte sind. Er tritt in der Regel zweimal jährlich für die Dauer von jeweils vier Wochen in Genf zusammen.
Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren von den Vertragsstaaten gemäß der ECOSOC-Resolution 1985/17 vom 28. Mai 1985 gewählt. Die Mitglieder wirken in ihrer persönlichen Eigenschaft und können bei Nominierung wiedergewählt werden.
The German Institute for Human Rights annually submits a report on the development of the human rights situation in Germany to the German Federal Parliament (in accordance with sec. 2 para. 5 of the Act regarding the Legal Status and Mandate of the German…
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
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