Michael O’Flaherty ist neuer Menschenrechtskommissar des Europarates
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Meldung
Seit dem 01. April ist der Ire Michael O’Flaherty Menschenrechtskommissar des Europarates. Er fungierte von 2015 bis 2023 als Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Zuvor war er Professor für Menschenrechte und Direktor des irischen Zentrums für Menschenrechte an der „National University of Ireland“, Vorsitzender der nordirischen Menschenrechtskommission und Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte beglückwünscht Michael O’Flaherty zu seinem neuen Amt als Menschenrechtskommissar. „Wir arbeiten seit langem vertrauensvoll mit Michael O‘Flaherty zusammen und wünschen ihm angesichts der aktuellen Lage in Europa viel Kraft und Mut, die Menschenrechte als verbindlichen Maßstab staatlichen Handelns immer wieder in den Fokus zu rücken“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. O’Flaherty hatte zum Amtsantritt angekündigt, die größten aktuellen Herausforderungen in Europa wie den russischen Überfall auf die Ukraine, die Klimakrise, den Umgang mit künstlicher Intelligenz, Meinungsfreiheit, Migration und die Zunahme von Hassrede aus einer Menschenrechtsperspektive betrachten zu wollen.
O'Flahertys Vorgängerin, Dunja Mijatović, blickt auf eine sechsjährige Amtszeit zurück, die unter anderem vom Ausbruch der Corona-Pandemie und vom russischen Angriffskrieg in der Ukraine geprägt waren, welche auch den Europarat und seine Mitgliedstaaten vor zahlreiche menschenrechtliche Herausforderungen stellte. Rudolf: „Dunja Mijatović hat in beeindruckender Weise die Menschenrechte in Europa verteidigt und dabei konsequent marginalisierte Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Sie hat sich für Rechtsstaatlichkeit und ein förderliches Umfeld für die Zivilgesellschaft eingesetzt und Rechenschaft von Regierungen gefordert. Ihr jüngster Bericht über ihren Besuch in Deutschland ist ein beredtes Zeugnis hierfür.“
Die*der Menschenrechtskommissar*in ist eine unabhängige und unparteiische außergerichtliche Institution, die der Europarat 1999 ins Leben gerufen hat, um das Bewusstsein für die Menschenrechte und deren Achtung in den 46 Mitgliedsstaaten zu fördern, mögliche Mängel in der Gesetzgebung und Praxis im Bereich der Menschenrechte aufzudecken und die Arbeit der innerstaatlichen Ombudsstellen und anderer Menschenrechtsstrukturen zu erleichtern. Die*der Kommissar*in besucht regelmäßig die Mitgliedstaaten des Europarats, um einen Dialog mit den Regierungen, der Zivilgesellschaft und der Nationalen Menschenrechtsinstitution zu führen, und erstellt hierüber Berichte. Auch mit Analysen und Stellungnahmen zu verschiedenen Menschenrechtsthemen und in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte trägt sie*er zu Achtung und Schutz der Menschenrechte in Europa bei.
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