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Menschenrechtsinstitut: Weiterführung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan dringend nötig

Das Schutzversprechen darf nicht abrupt enden. Viele gefährdete Afghan*innen haben sich auf die Zusicherungen Deutschlands verlassen. © Bundeswehr/Marc Tessensohn

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des dritten Jahrestages der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan am 15. August 2021 empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte dringend, die Finanzierung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (BAP) fortzusetzen.

„Die Lage in Afghanistan hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Das Ausmaß des Leids, das neben der katastrophalen humanitären Lage vor allem durch weit verbreitete schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen verursacht wird, ist alarmierend“, erklärt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. Die institutionalisierte Missachtung der Rechte von Frauen und Mädchen und die Verdrängung aus dem öffentlichen Leben durch die De-facto-Behörden der Taliban sei weltweit beispiellos.

Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Richter*innen sowie Kulturschaffende werden für ihre früheren Tätigkeiten und politischen Überzeugungen verfolgt. Viele von ihnen leben auch Jahre nach der Machtübernahme versteckt. „Das Bundesaufnahmeprogramm ist von entscheidender Bedeutung, um Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, Schutz zu bieten“, betont Allenberg.

„Das Schutzversprechen darf nicht abrupt enden. Viele gefährdete Afghan*innen haben sich auf die Zusicherungen Deutschlands verlassen, einige wurden bereits im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms kontaktiert, und so manche haben alles aufgegeben, um über Pakistan nach Deutschland in Sicherheit zu gelangen. Für einen Stopp des Programms gibt es aus Sicht des Instituts gegenwärtig keinen sachlichen Grund“, so Allenberg weiter.

Das Institut empfiehlt der Bundesregierung dringend, auch im Jahr 2025 Mittel für das Bundesaufnahmeprogramm bereitzustellen, um gefährdete Afghan*innen zu unterstützen. Allenberg: „Die Fortführung des Programms ist nicht nur rechtlich geboten, sondern wäre auch ein klares Bekenntnis zu dem Schutzversprechen, das Deutschland gefährdeten Afghan*innen 2021 gegeben hat.“

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