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Menschenhandel: Dunkelfeld erhellen und Rechte der Betroffenen stärken

B. Rudolf: „Menschenhandel und Ausbeutung sind schwere Menschenrechtsverletzungen." © DIMR/A. Illing

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Menschenhandel und Ausbeutung sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Für viele Kinder und Erwachsene in Deutschland sind sie leider traurige Realität. Dies zeigen erneut die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Bundeskriminalamts. So schlossen Polizei und Zoll im Jahr 2021 insgesamt 510 Ermittlungsverfahren ab, im Jahr 2020 waren es 465 Verfahren. Das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2021 beschreibt allerdings nur die Erkenntnisse zum kriminalistischen Hellfeld. Um das Ausmaß des Phänomens Menschenhandel zu erfassen, ist es notwendig, mit datenbasierten Erkenntnissen das Dunkelfeld zu erhellen.

Menschenhandel effektiv zu bekämpfen und den Betroffenen Zugang zu Schutz und Unterstützung zu gewährleisten, bleibt eine dringliche Aufgabe für die Politik. Die Bundesregierung muss die Verpflichtungen der EU-Menschenhandelsrichtlinie und der Europaratskonvention gegen Menschenhandel weiter umsetzen. Die Anzahl der identifizierten Fälle von Arbeitsausbeutung konnte unter anderem durch die erweiterte Ermittlungszuständigkeit des Zolls erhöht werden. In 2021 wurde mit 28 abgeschlossenen Verfahren ein neuer Höchststand im Fünf-Jahres-Vergleich verzeichnet. Dennoch ist insbesondere im Bereich der Arbeitsausbeutung noch immer von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Der Europarat hat im September 2022 mit einer Empfehlung an alle Mitgliedstaaten erneut die Notwendigkeit zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft verdeutlicht.

Der EU-weite Tag gegen Menschenhandel erinnert daran: Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel sowie Identifizierung und Schutz der Betroffenen von sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung sowie allen weiteren Formen von Ausbeutung sind zentrale menschenrechtliche Anliegen. Gesetze und Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels müssen daher einen menschenrechtsbasierten Ansatz verfolgen und die Rechte der Betroffenen in den Vordergrund stellen.

Die Bundesregierung ist aufgerufen, hierfür effektive und evidenzbasierte Maßnahmen zu ergreifen. Eine Grundlage dafür kann eine unabhängige Datensammlung und -analyse sein.

Die konzeptionellen Vorarbeiten des Instituts für eine nationale Berichterstattung haben gezeigt, dass auf staatlicher und zivilgesellschaftlicher Seite bereits breite Datenbestände existieren, mit denen das Phänomen Menschenhandel und Maßnahmen zu seiner Bekämpfung beschrieben werden können. Diese gilt es künftig im Sinne einer unabhängigen Berichterstattung nutzbar zu machen.“

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