Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen – EU-Außengrenzen offen halten
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Angriffs Russlands auf die Ukraine erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Der bewaffnete Angriff Russlands auf die Ukraine ist ein schwerwiegender Bruch des Gewaltverbots, eines fundamentalen Grundsatzes des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen. Militärische Gewalt bedroht und verletzt die Menschenrechte der Menschen in der Ukraine. Mehr als 70 UN-Menschenrechtsexpertinnen und -experten verurteilen den Militärangriff und befürchten langanhaltende Schäden durch Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, Zwangsvertreibung von Zivilpersonen und Umweltzerstörung.
Alle Menschen, die aus der Ukraine vor Krieg und Gewalt fliehen, haben ein Recht auf Schutz. Die enorme Hilfsbereitschaft der Bevölkerung im Grenzgebiet zur Ukraine, insbesondere in Polen, ist beeindruckend und ein starkes Zeichen der Humanität und des Bekenntnisses zu den universellen Menschenrechten.
Die Menschenrechte verpflichten dazu, alle Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihren physischen Merkmalen, die Grenzen in die EU passieren zu lassen. Das gilt etwa auch für russische Staatsangehörige, Rom*nja, Studierende aus afrikanischen Ländern und für Geflüchtete, die in der Ukraine Schutz gefunden hatten. Auch beim Schutz von Kriegsflüchtlingen ist das Diskriminierungsverbot zu beachten. Laut Medienberichten wurde Schwarzen Menschen zeitweilig die Einreise nach Polen verweigert. An den Grenzen darf es keine Priorisierung nach Nationalität oder Hautfarbe geben.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen gemeinsam den Kriegsflüchtlingen Schutz gewähren und die Staaten an den europäischen Außengrenzen unterstützen. Das Institut begrüßt daher nicht nur die Ankündigung der Bundesregierung, Geflüchtete in Deutschland unbürokratisch aufzunehmen, sondern auch den Vorschlag der Europäischen Kommission, die ‚Massenzustromrichtlinie‘ erstmals anzuwenden. Danach würden die Kriegsflüchtlinge unbürokratisch ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten.
Die Bundesregierung sollte sich jetzt bei den anderen EU-Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass sie diesen Beschluss nicht nur mittragen, sondern auch großzügige Zusagen für die tatsächliche Aufnahme von Kriegsflüchtlingen machen. Angesichts der Prognosen des UN-Flüchtlingskommissariats und der Europäischen Kommission über die zu erwartende Anzahl von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist dies dringend erforderlich.
Das Institut unterstreicht, dass die Menschenrechte unteilbar sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten bleiben aufgerufen und verpflichtet, die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und dem Europarecht auch gegenüber anderen Geflüchteten einzuhalten. Dies gilt derzeit insbesondere für die Geflüchteten, die an der belarussischen Grenze zu Polen ausharren, und für die Menschen, die aus Afghanistan fliehen. Auch sie flüchten aus einem Krisengebiet und vor Übergriffen und Terror. Sie dürfen von der EU und ihren Mitgliedstaaten nicht vergessen werden.“
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