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Geburtenregistrierung von Kindern geflüchteter Eltern: der lange Weg zur Urkunde

Kinder dürfen nicht monatelang auf eine Geburtsurkunde oder einen Registerausdruck warten. © DIMR/D. Ferenczy

· Meldung

Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) gibt vor, dass jedes Kind unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen ist, was in Deutschland an die Ausstellung einer Geburtsurkunde gekoppelt ist. Trotz dieser klaren Rechtslage haben viele geflüchtete Eltern, die ihre Identität nicht nachweisen können, Schwierigkeiten, eine Geburtsurkunde für ihr hier geborenes Kind zu erhalten.

Über die Gründe für diesen erschwerten Zugang zu einem Menschenrecht diskutierten am 24. April 2023 im Refugio in Berlin-Neukölln Ellahe Amir-Haeri, Referentin bei der Beauftragten des Senats für Integration und Migration und Rechtsberaterin im Willkommenszentrum, Beate Tripp, Studienleiterin des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. (BDS), der Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried aus Berlin und Inigo Valdenebro, ebenfalls Anwalt und Berater bei Al-Muntada Plus vom Diakoniewerk Simeon. Zu der Veranstaltung eingeladen hatten die Intergrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial und die Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Über 130 Expert*innen aus Politik, Verwaltung, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft waren der Einladung gefolgt – „ein Zeichen dafür, dass die Geburtenregistrierung ein Thema von großer Wichtigkeit ist und immer noch viele Fragen aufwirft“, so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle und Moderatorin, bei der Begrüßung.

Standesbeamt*innen für Kinderrechte sensibilisieren

Nach den einleitenden Worten der beiden Veranstalterinnen diskutierte das Podium unter anderem über folgende Fragen:

  • Warum ist die Beschaffung von Dokumenten für manche geflüchtete Eltern unzumutbar und welche Möglichkeiten sieht das Gesetz, insbesondere das Personenstandsgesetz, für solche Fälle vor?
  • Wie kommen Berater*innen für Geflüchtete an das notwendige „Spezialwissen“, um Familien beim Zugang zu ihrem Recht zu unterstützen?
  • Wie können Standesbeamt*innen für die kinderrechtliche Perspektive sensibilisiert werden, ohne dass dabei ihre Weisungsfreiheit eingeschränk wird?
  • Wie kann es sein, dass bei der selben Familie und der selben „Dokumentenlage“ Standesbeamt*innen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen?
  • Würde eine staatliche Kostenübernahme für die Beschaffung sowie ordnungsgemäße Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten den Registrierungs- und Ausstellungsprozess beschleunigen?
  • Wäre eine Bindungswirkung der Identitätsklärung durch andere Behörden für Standesbeamt*innen hilfreich oder eher nicht?
  • Wie kann die schon zahlreich vorhandene Rechtsprechung die Klärung von Zweifelsfällen beschleunigen?

Mehr Handlungssicherheit bei Zweifelsfällen

Auch wenn einige der Punkte durchaus kontrovers diskutiert wurden und es keine abschließenden Antworten gab, waren sich auf dem Podium doch alle einig: Es soll vermieden werden, dass Kinder monatelang oder sogar noch länger auf eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Registerausdruck warten. Die in der Beratung und in den Standesämtern wirkenden Fachkräfte brauchen mehr Handlungssicherheit bei Zweifelsfällen, damit Kindern der Zugang zu ihrem Recht nicht unnötig erschwert wird. Zu diesen Punkten und den noch offenen Fragen wollen die an der Geburtenregistrierung beteiligte Akteur*innen im Dialog bleiben. Die Monitoring-Stelle jedenfalls wird zu weiteren Gesprächen einladen und auch die Beauftragte des Senats versicherte, hier am Ball bleiben zu wollen.

Informationen auch zum Hören

Im Rahmen der Veranstaltung wurden zwei neue digitale Medien zum Thema „Geburtenregistrierung“ vorgestellt: Einmal die Handreichung des Senats „Das Recht der Geburtenregistrierung“, die sich an Migrationsberater*innen richtet, und der „Wegweiser für Eltern“ des DIMR, der geflüchteten Eltern erläutert, was sie tun müssen, damit ihr neugeborenes Kind eine Geburtsurkunde erhält. Der Wegweiser gehört zur Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de, die die Monitoring-Stelle mit Unterstützung der CMS-Stiftung im Rahmen eines zweijährigen Projekts konzipiert hat. Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle, führte kurz durch das neue Online-Tool, das auf Deutsch, Englisch und Arabisch über alle Schritte bis zu einer Geburtsurkunde informiert – und zwar sowohl lesbar als auch hörbar.

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