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EU-Innenministerkonferenz am 8. Juni Eklatante Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa abwenden

Die Ausweitung von Asylverfahren an den Außengrenzen gefährdet den Flüchtlingsschutz in Europa. © Hieronymus Ukkel/pixelio.de

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zur Reform des Europäischen Asylsystems am 8. Juni appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte erneut an die Bundesregierung:

„Die Bundesregierung sollte sich bei den Verhandlungen morgen im Rat der Europäischen Union zur Reform des Europäischen Asylsystems dafür einsetzen, dass die menschenwürdige Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden in Europa sowie der Zugang zu fairen Asylverfahren das Fundament des europäischen Asylsystems bildet. Ein System, das vorrangig auf Abschreckung und die Auslagerung von Asylprüfungen an die Außengrenzen oder in vermeintlich sichere Drittstaaten außerhalb der EU setzt, ist mit Deutschlands flüchtlings- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht vereinbar.

Ein zentrales Element der vorliegenden Reformvorschläge der EU-Kommission sind Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Den Schutzsuchenden wird die Einreise während des Verfahrens formal nicht gestattet. Diese Vorgabe lässt sich in der Praxis nur durch geschlossene Aufnahmezentren oder erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Transitzonen oder auf kleinen Inseln durchsetzen. Für Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsländern mit einer statistisch gesehen geringeren Schutzquote sollen solche Außengrenzverfahren verpflichtend werden.

Diesem Vorschlag sollte die Bundesregierung nicht zustimmen. In jedem Fall sind aber vulnerable Gruppen auszunehmen – darunter fallen zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, Familien mit minderjährigen Kindern, Folteropfer oder Betroffene von Menschenhandel.

Flankiert werden diese Grenzverfahren durch die Ausweitung des Konzepts der sicheren Drittstaaten. Wird ein Drittstaat außerhalb der EU als sicher eingestuft, kann ein Asylantrag als unzulässig abgelehnt und die schutzsuchende Person ohne inhaltliche Prüfung ihrer Asylgründe in den Drittstaat abgeschoben werden. Aufgrund dieser weitreichenden Rechtsfolge ist die Einstufung bislang an mehrere, zwingende Voraussetzungen geknüpft. Diese Anforderungen sollen nun erheblich abgesenkt werden. Asylprüfungen können damit in Drittstaaten ausgelagert werden, in denen deutlich geringere Standards im Aufnahme- und Asylsystem gelten. Diesen Ausweitungen sollte die Bundesregierung nicht zustimmen.

Bereits jetzt werden europarechtliche Vorgaben für den Umgang mit Schutzsuchenden – wie eine menschenwürdige Unterbringung, der Zugang zu einem effektiven und fairen Asylverfahren, die Information über Rechte und die Identifizierung und Versorgung von Folteropfern und anderen besonders Schutzbedürftigen – an den EU-Außengrenzen oft missachtet.

Eine weitergehende Etablierung von Außengrenzverfahren droht diese Zustände zu verfestigen und zu institutionalisieren. Die Reformvorschläge lassen befürchten, dass Mitgliedstaaten, die bereits jetzt eine Abkehr von den asyl- und menschenrechtlichen Standards in der EU befürworten und teilweise schon praktizieren, das EU-Recht zukünftig als Legitimation für ihr Handeln nutzen.“

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