Frauen besser vor Gewalt zu schützen - das ist das Ziel der Istanbul-Konvention des Europarats, die 2011 in Istanbul zur Zeichnung aufgelegt wurde und am 1. August 2014 in Kraft trat. Die Istanbul-Konvention ist das zentrale, europaweit geltende Instrument im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.
Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung. Jede dritte Frau weltweit erlebt im Verlauf ihres Lebens physische oder sexualisierte Gewalt – zumeist innerhalb, oft aber auch außerhalb einer Partnerschaft. Das Inkrafttreten der Konvention vor zehn Jahren markiert daher einen entscheidenden Wendepunkt in der europäischen Politik.
Deutschland trat der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 bei. Seitdem ist sie in Deutschland geltendes Recht. Alle staatlichen Stellen sind daher dazu verpflichtet, die menschenrechtlichen Vorgaben zur Prävention und Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.
Trotz großer Fortschritte in der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wie die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons für Betroffene bleibt weiterhin viel zu tun.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit Nachdruck voranzutreiben. Im Vordergrund muss stehen, einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe zu schaffen, Präventionsarbeit zu stärken, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und die Aus- und Fortbildung von Fachkräften in Justiz, Polizei und Staatsanwaltschaft zu verbessern.
Die Kurzdarstellung bietet einen Überblick über Aufbau und Inhalt des Monitors Gewalt gegen Frauen, des ersten Periodischen Berichts der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Der Bericht beschreibt umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in…
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