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Digitalisierung der Wirtschaft benötigt menschenrechtliche Perspektive

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· Meldung

Neue Studie zum Thema „Business and Human Rights in the Data Economy“

Überall gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Bislang verstehen jedoch weder Wirtschaft noch Staat die Auswirkungen einer digitalisierten Wirtschaft auf die Menschenrechte in ausreichender Weise. Wie kann die menschenrechtliche Sorgfalt in einer digitalisierten Unternehmenspraxis angewendet werden? Bietet das internationale Menschenrechtssystem bereits angemessenen Schutz oder benötigen wir neue Schutzmechanismen, zum Beispiel gegen die menschenrechtlichen Auswirkungen von algorithmenbasierten Entscheidungen?

Dies sind einige der Fragen, die das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Arbeit zu Wirtschaft und Menschenrechten untersucht. Zu diesem Zweck beauftragte es das Institut für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen mit der Vermessung des Forschungsfeldes.

Die daraus entstandene Analyse zeigt, wie vorteilhaft es ist, Digitalunternehmen aus dem Blickwinkel „Wirtschaft und Menschenrechte“ zu analysieren. Dieser Blickwinkel verankert die Debatte um Unternehmensverantwortung in international vereinbarten Normen und den allgemein anerkannten Menschenrechten. Darüber hinaus können Unternehmen so bereits bestehende Management-Toolkits nutzen und organisationales Lernen ermöglichen. Managementansätze zu Wirtschaft und Menschenrechten bieten ein klares Vorgehen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, das Technologieunternehmen an ihre Unternehmenspraxis anpassen und anwenden können und sollten.

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