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Die Richtung stimmt – jetzt muss die EU mitgestalten

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Stellungnahme zum ersten Entwurf für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen der Offenen Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen

Im Juli 2018 hat der ecuadorianische Vorsitz der Offenen Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen einen ersten Entwurf für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen vorgelegt. Dieser soll während der vierten Verhandlungsrunde vom 15. bis 19. Oktober 2018 in Genf diskutiert werden.

Der vorliegende Textentwurf bildet eine gute Basis für die weiteren zwischenstaatlichen Verhandlungen. Er ist geeignet, menschenrechtliche Schutzlücken vor allem in transnationalen Lieferketten zu schließen. Dazu trägt die Orientierung des Entwurfes an den UNGP ebenso bei wie die Schwerpunktsetzung auf die dringlichsten Probleme, nämlich die Prävention von Menschenrechtsverletzungen und den Zugang zu effektiver Abhilfe für Betroffene. Anstatt Unternehmen zu völkerrechtlichen Pflichtenträgern zu erheben, konkretisiert der Entwurf die staatliche Schutzpflicht im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte und knüpft folgerichtig an die staatlich aufzuerlegenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen Sanktionen in Form einer zivil- und strafrechtlichen Haftung. Diese positiven Entwicklungen im Vergleich zu den Vorgängerversionen sollten von der Staatengemeinschaft, insbesondere von der Europäischen Union, anerkannt und gewürdigt werden. Bei der weiteren Erarbeitung des Abkommens gilt es, noch bestehende Schwächen zu überwinden. Dazu sind Präzisierungen, Ergänzungen und ein widerspruchsfreier Aufbau nötig.

Die EU sollte den weiteren Verhandlungsprozess konstruktiv begleiten, indem sie an der vierten Verhandlungsrunde teilnimmt und sich inhaltlich einbringt. Hierauf sollte die deutsche Bundesregierung hinwirken. Ein Fernbleiben der EU hätte gravierende Folgen. Die EU würde die Chance verpassen, wichtige Möglichkeiten der Einflussnahme wahrzunehmen.

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