Deutschland soll sich für die Freilassung aller Geiseln und Strafverfolgung der Kriegsverbrechen der Hamas einsetzen
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Angriffs der Hamas auf Israel erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Der Terrorangriff der Hamas auf Israel und seine Bevölkerung erschüttert uns zutiefst. Die unvorstellbaren Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung und die Geiselnahmen von Zivilpersonen – Kindern, alten Menschen, Frauen und Männern – sind schwerste Menschenrechtsverletzungen, die als Kriegsverbrechen strafbar sind. Vordringlich ist jetzt, dass alle Geiseln – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – freigelassen werden. Hierfür sollte sich Deutschland mit Nachdruck auf allen Ebenen einsetzen.
Deutschland ist wie alle Vertragsparteien des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs aufgerufen, nach Möglichkeit alle Täter*innen, einschließlich der verantwortlichen Führungspersonen der Hamas, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Auch deshalb sollte sich die Bundesregierung für die Einsetzung einer Untersuchungskommission durch den UN-Menschenrechtsrat einsetzen, die Beweise für die spätere Strafverfolgung sichert.
Die Kriegsverbrechen der Hamas öffentlich zu billigen, ist in Deutschland strafbar, wenn dies geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die fundierte Erwartung, dass dies bei einer Demonstration geschieht, kann Beschränkungen und sogar das Verbot einer Versammlung rechtfertigen. Hierbei sind angesichts der hohen Bedeutung der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit strenge Maßstäbe anzulegen.
Politik und Gesellschaft in Deutschland sind aufgerufen, antisemitischem und rassistischem Hass und Gewalt entgegenzutreten. Deshalb begrüßen wir es, dass Bundestag und Bundesregierung sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter muslimische Verbände, die Gewalttaten der Hamas gegen die Bevölkerung Israels und Gewalt gegenüber Juden und Jüdinnen in Deutschland scharf verurteilt haben.
Mit Besorgnis beobachten wir, dass einzelne Politiker und Politikerinnen hierzulande den Antisemitismus, der sich in dem Befürworten der Kriegsverbrechen der Hamas zeigt, der arabischstämmigen oder der muslimischen Bevölkerung Deutschlands insgesamt zuschreiben und sie damit pauschal für die Straftaten einzelner Personen haftbar macht. Solche Zuschreibungen sind rassistisch. Sie blenden zudem aus, dass auch unter der deutschen Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte Antisemitismus existiert.
Um bestehende gesellschaftliche Konflikte, wie sie beispielsweise aus Schulen berichtet werden, aufzugreifen und ihnen vorzubeugen, bedarf es einer verstärkten Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Rassismus in der Schule und in der Erwachsenenbildung, auch und gerade durch kontinuierliche Menschenrechtsbildung.
Der Bundestag hat gestern zu Recht die Solidarität Deutschlands mit dem Staat Israel bekräftigt. Sie beruht auf der historischen Verantwortung Deutschlands für den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden und Jüdinnen Europas. Diese Verantwortung hat sich auch in dem Bekenntnis des Grundgesetzes zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zu den internationalen Menschenrechten niedergeschlagen. Das bedeutet auch, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck gegenüber der israelischen Regierung dafür einsetzen sollte, dass diese bei der Ausübung des legitimen Rechts auf Selbstverteidigung das humanitäre Völkerrecht beachtet.“
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