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Deutsches Institut für Menschenrechte startet Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt

Die Datenbank ist die erste kostenfreie Rechtssprechungsdatenbank ausschließlich zur Thematik „geschlechtsspezifische Gewalt“ im deutschsprachigen Raum. © DIMR

· Pressemitteilung

Berlin. Die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt ist ab heute online. In der Datenbank finden sich knapp 200 Entscheidungen nationaler, europäischer und internationaler Gerichte und unabhängiger Menschenrechtsgremien aus allen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt stehen, völker- und europarechtliche Dokumente und Hintergrundinformationen. Sie wird kontinuierlich ergänzt.

Sie ist die erste kostenfreie Rechtssprechungsdatenbank ausschließlich zur Thematik „geschlechtsspezifische Gewalt“ im deutschsprachigen Raum. Bisher gab es ein solches Angebot nicht. Die vom Deutschen Institut für Menschenrechte entwickelte Datenbank füllt diese Lücke und richtet sich an Rechtsanwendende, die die Entscheidungen für ihre Argumentation nutzen können oder auch selbst Entscheidungen, andere Dokumente und Texte für die Datenbank vorschlagen und bereitstellen möchten, sowie an Interessierte, die sich über geschlechtsspezifische Gewalt informieren möchten. Die Datenbank wird darüber hinaus in einer vereinfachten Version angeboten, die zum Beispiel mit technischen Hilfsmitteln wie einem Screenreadern bedienbar ist.

Der Datenbank liegt die Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen entsprechend dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zugrunde. Danach ist Gewalt geschlechtsspezifisch, wenn sie „gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist“ oder „Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung. Denn sie richtet sich gegen Frauen, um patriarchale Besitz- oder Machtansprüche durchzusetzen oder um eine Frau zu bestrafen, weil sie die Erwartungen des Täters an das Verhalten einer „richtigen Frau“ nicht erfüllt. Umfasst sind alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Der Begriff „Frau“ umfasst neben der biologischen auch die sozial konstruierte Dimension von Geschlecht (Gender) entsprechend den Entwicklungen im internationalen Menschenrechtsschutzsystem.

Die Datenbank enthält auch Entscheidungen und Dokumente zu weiteren Personengruppen, die sich nicht als Frauen definieren, die aber aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung Gewalt erleben.

Die Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt wurde von der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte entwickelt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Hinweis: Am 11. Mai 2011 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Istanbul unterzeichnet und trägt daher den Kurztitel Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 im Rang des Bundesrechts anzuwenden.

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