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Das Verschwindenlassen von Menschen im Kontext von Migration

Der UN-Ausschuss fordert Staaten auf, den Schutz vor gewaltsamem Verschwindenlassen auch im Migrationskontext zu gewährleisten. © iStock.com/ozgurdonmaz

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Jedes Jahr sterben viele tausend Menschen entlang der weltweiten Migrationsrouten beziehungsweise werden vermisst. Das Risiko für Migrant*innen, Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen zu werden, ist hoch. Gründe hierfür sind zum Beispiel die immer restriktiveren Grenzkontrollmaßnahmen verbunden mit Freiheitsentziehung, sogenannte Push-backs und Kettenabschiebungen, eine systematische Unterlassung von Such- und Rettungsaktionen oder die unzulässige Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und organisierten kriminellen Gruppen, die Menschenhandel betreiben. Auch dass Menschen sich auf immer gefählicherere Routen begeben müssen und auf kriminelle Schleuser*innen und Menschenhändlernetzwerke angewiesen sind, um ihr Ziel zu erreichen, birgt die Gefahr, Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen zu werden. Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen erinnert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 1 von September 2023 diejenigen Staaten, die das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen unterzeichnet haben, an ihre Verpflichtung auch im Kontext von Migration Menschen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen zu schützen.

Fokus auf Prävention

Wie solche Schutzmaßnahmen aussehen sollten, beschreibt die neue Publikation „Das Verschwindenlassen von Menschen im Kontext von Migration“. Im Fokus der siebenseitigen Information steht die Allgemeine Bemerkung beziehungsweise die darin enthaltenen Empfehlungen. Viele der vom Ausschuss empfohlenen Maßnahmen hätten einen vorbeugenden Charakter, schreibt die Autorin Silke Voß-Kyeck. „Genauso wie auch das Übereinkommen ist die Allgemeine Bemerkung besonders präventiv ausgerichtet, damit es möglichst gar nicht zu einem gewaltsamen Verschwindenlassen kommt“, sagt die Politikwissenschaftlerin. So liege beispielsweise ein Augenmerk des Auschusses auf dem Verbot der Inhaftierung an geheimen Orten. Um diese gefährliche Praktik zu unterbinden, müssten Migrant*innen, denen die Freiheit entzogen wurde, ausnahmslos alle grundlegenden rechtlichen Garantien erhalten, so Voß-Kyeck. Dazu gehöre, dass sie in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte aufgeklärt werden, Zugang zu rechtlichem Beistand haben und Drittpersonen beziehungswesie Angehörige über ihr Verbleiben informieren können.

Auch Angehörige sind gefährdet

In seiner Allgemeinen Bemerkung hebt der Ausschuss auch hervor, dass sich Migrant*innen in einer Situation besonderer Verwundbarkeit befinden, meist infolge prekärer sozioökonomischer Bedingungen, undokumentiertem Status, Sprachbarrieren oder der Bedingungen in Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Diese Vulnerabilität gelte auch für die Angehörigen, so Voß-Kyeck. „Diese stoßen bei der Suche nach verschwundenen Personen oft auf zusätzliche Barrieren, wie etwa fehlende Visa oder Dokumente, um sich im Land aufzuhalten, mangelnde Sprachkenntnisse, Unkenntnis über Anzeigemöglichkeiten oder Nichtwissen über Ort und Land des Verschwindens.“ Daher sei es zu begrüßen, dass der Ausschuss den Vertragsstaaten ausdrücklich empfehle, die Angehörigen bestmöglich und auch über Landesgrenzen hinweg bei der Suche zu unterstützen.

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