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Tag des Grundgesetzes Das Grundgesetz verdankt seinen Erfolg den Menschen, die sich dafür eingesetzt haben

© Tim Reckmann/pixelio.de

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Tages des Grundgesetzes am 23. Mai erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Das Grundgesetz ist oft als ‚Glücksfall für Deutschland‘ bezeichnet worden. Es ist ein Glücksfall aus zwei Gründen: zum einen wegen der rechtsverbindlichen Grundrechte. Sie binden alle staatliche Gewalt und stellen damit den Menschen in seiner individuellen Würde in den Mittelpunkt staatlichen Handelns. Diese zivilisatorische Errungenschaft ist gegen jedwede Form von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu verteidigen.

Zum anderen verdankt das Grundgesetz seinen Erfolg den Menschen in Politik, Justiz, Medien und Zivilgesellschaft, die sich dafür eingesetzt haben und einsetzen, dass die Grundrechte und die Regeln des demokratischen Rechtsstaats eingehalten werden. Dafür braucht es einen gewaltfreien öffentlichen Diskurs. Deshalb sind verbale und körperliche Gewalt gegen Politiker_innen und Journalist_innen nicht hinzunehmen, und deshalb sind Demonstrationen zu ermöglichen und zu sichern, solange dabei keine Straftaten begangen oder andere Menschen gefährdet werden.

Die Grundrechte des Grundgesetzes sind eng mit den internationalen Menschenrechten verschränkt. Das stärkt den Menschenrechtsschutz in Deutschland. Dennoch bestehen Schutzlücken. Deshalb sollten entsprechende Grundgesetzänderungen zügig vorgenommen werden: Der Begriff ‚Rasse‘ sollte unbedingt getilgt und durch ‚rassistische Diskriminierung‘ ersetzt werden, das Diskriminierungsverbot sollte auch die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität umfassen, und die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sollten in das Grundgesetz aufgenommen werden.“

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