Claudia Mahler zur Unabhängigen Expertin für die Rechte älterer Menschen ernannt
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Meldung
Der UN-Menschenrechtsrat hat Claudia Mahler am 13. März zur Unabhängigen Expertin für die Rechte älterer Menschen ernannt. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre und beginnt im Sommer 2020. Claudia Mahler ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, seit langem mit einem Schwerpunkt auf den Rechten Älterer.
„Wir freuen uns, dass die Wahl auf unsere renommierte Kollegin gefallen ist“, sagte Institutsdirektorin Beate Rudolf. „Frau Mahler hat einen ganz wesentlichen Anteil daran, dass die Diskussion über die Situation älter Menschen hierzulande auch mit einer menschenrechtlichen Perspektive geführt wird. Sie hat außerdem dazu beigetragen, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen aus Deutschland bei den Verhandlungen in den Vereinten Nationen zu einer Konvention über die Menschenrechte Älterer einbringen.
Sie hat nicht nur das Institut bei den Vereinten Nationen erfolgreich vertreten, sondern auch das Europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen(ENNHRI) und die Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen(GANHRI). In beiden Netzwerken hat sie den Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Forschung vorangetrieben und genießt Anerkennung für ihr Engagement und ihre Expertise.“
Trotz weltweiter Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte werden die Rechte älterer Menschen häufig vernachlässigt. 2024 organisierte das Deutsche Institut für Menschenrechte vier Fachgespräche zur Stärkung der Rechte Älterer und beteiligte sich an der UN…
Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2023, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote.
Darin…
Die Situation Älterer ist abhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage, der Familiensituation, dem Bildungsgrad und dem Wohnumfeld. Dementsprechend unterscheiden sich die menschenrechtlichen Gefährdungslagen.
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