Tag der Arbeit – 1. Mai
Bundesregierung muss Live-in-Betreuung rechtssicher ausgestalten
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Tags der Arbeit am 1. Mai fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, die sogenannte Live-in-Betreuung in der häuslichen Pflege menschenrechtskonform auszugestalten.
„Während die Nachfrage nach Live-in-Betreuungskräften in Deutschland stetig steigt, haben sich die Arbeits- und Lebensbedingungen dieser mehrheitlich aus Osteuropa kommenden Frauen in den letzten Jahren nicht verbessert“, erklärt Claudia Engelmann, Stellvertretende Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts. „Sie arbeiten und leben teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen. Eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung ihrer Arbeitssituation ist daher überfällig“, so Engelmann weiter. „Zu einer rechtssicheren Ausgestaltung der 24-Stunden-Betreuung hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet. Bisher ist dazu aber nichts passiert. Den Worten müssen nun unbedingt Taten folgen.“
Die oftmals menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen von Live-in-Betreuungskräften in Privathaushalten sind mittlerweile umfassend bekannt. Die Studie „Harte Arbeit, wenig Schutz“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt: Die Arbeit der Betroffenen ist geprägt durch Verdienste weit unter Mindestlohn, Einsätze rund um die Uhr sowie die fehlende Trennung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Sie erleben häufig starke Überlastung und teilweise auch körperliche sowie sexualisierte Gewalt. Sich gegen Verletzungen ihrer Rechte zu wehren, fällt ihnen schwer. Das liegt an oft irregulären Beschäftigungsverhältnissen, an mangelnden Sprachkenntnissen sowie fehlenden Informations- und Beratungsangeboten.
„Um die Betreuungskräfte vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen zu schützen, muss die Live-in-Betreuung auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden“, so Engelmann. „Die Politik muss darauf hinwirken, dass eine direkte Anstellung in Privathaushalten erleichtert wird.“ Darüber hinaus brauche es verbindliche Qualitätsstandards für Vermittlungsagenturen sowie effektive Beschwerdemöglichkeiten und flächendeckend mehrsprachige Beratungsangebote für Live-ins. Eine menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Live-in-Betreuung sei nur im Rahmen eines Pflegemixes denkbar, der durch ambulante Pflegeleistungen, Hinzuziehung weiterer Pflegekräfte oder die Einbindung Angehöriger ergänzt werden müsse.
Nach aktuellen Schätzungen von Beratungsstellen arbeiten zwischen 300.000 bis 700.000 Live-ins in Privathaushalten in Deutschland. Dabei handelt es sich in der Regel um Frauen aus Polen, Bulgarien und Rumänien, aber auch aus anderen osteuropäischen EU-Ländern und Drittstaaten.
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