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Bundeslagebild geschlechtsspezifische Gewalt: Wichtiger Meilenstein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

„Wir fordern ein entschlossenes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.“ Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. © DIMR/B. Dietl

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der Veröffentlichung des ersten Lagebilds des Bundeskriminalamts (BKA) zu „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Die heute vorgelegten Zahlen sind in jeder Hinsicht alarmierend: Von 938 versuchten oder vollendeten Femiziden im Jahr 2023 endeten 360 tödlich. Besorgniserregend ist der Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktbereichen über die letzten fünf Jahre. Besonders drastisch zeigt sich dies bei der digitalen Gewalt: Mit 17.193 weiblichen Opfern hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren um 130 Prozent erhöht.

Mit diesem Lagebild setzt Deutschland einen wichtigen Meilenstein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir begrüßen diesen längst überfälligen Schritt. Die vorgelegten Zahlen zeigen jedoch allein die der Polizei bekannt gewordenen Fälle – das sogenannte Hellfeld. Die tatsächliche Zahl der Übergriffe liegt vermutlich deutlich höher, da sich viele Betroffene aus Angst, Scham oder Unwissen nicht an Polizei oder Beratungsstellen wenden und so im Verborgenem bleiben.

Die erschreckenden Zahlen verdeutlichen den akuten Handlungsbedarf beim Schutz und bei der Unterstützung der Betroffenen. Die nötigen Beratungs- und Schutzeinrichtungen sind weder ausreichend noch flächendeckend verfügbar. Zudem mangelt es an einer stabilen und dauerhaften Finanzierung, die allen Betroffenen – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, dem Einkommen oder ihrer Lebenssituation – einen kostenlosen und diskriminierungsfreien Zugang sicherstellt. Bundestag und Bundesrat sollten das angekündigte Gewalthilfegesetz so schnell wie möglich verabschieden.

Wir fordern ein entschlossenes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies umfasst verstärkte Präventionsmaßnahmen, angemessene polizeiliche und juristische Intervention sowie verbesserten Schutz für Betroffene, insbesondere für Frauen und Mädchen in vulnerablen Lebenssituationen, etwa Frauen mit Behinderungen oder Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.“

Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem unabhängigen Monitoring (Berichterstattung) der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut worden und hat hierfür ab November 2022 eine Berichterstattungsstelle eingerichtet.

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