Bund und Länder sollen kindgerechte Justiz stärken
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Erwachsene schenken Kindern und Jugendlichen immer noch zu wenig Gehör. Um das Kindeswohl („best interests of the child“) zu ermitteln, müssen Kinder und Jugendliche angehört und ihre Interessen berücksichtigt werden. Das forderte die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 32 Jahren. Gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention gilt der Grundsatz, die Belange von Kindern und Jugendlichen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen – im Zweifel sogar vorrangig. Neben der UN-Kinderrechtskonvention betonen auch bundesgesetzliche Regelungen das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern hat 2021 für das familiengerichtliche Verfahren die Altersgrenze von 14 Jahren für die verpflichtende Anhörung von Kindern und Jugendlichen aufgehoben. Grundsätzlich müssen nun alle Kinder angehört werden. Wie ein kindgerechtes familiengerichtliches Verfahren aussehen kann, zeigen bereits die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates von 2010.
In Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention diese Vorgaben mit Familienrichter*innen der Amtsgerichte Dortmund, Lübeck und Münster in der Praxis erprobt. Die Kriterien sollen die Richter*innen bei der Umsetzung der Kinderrechte unterstützen und Tipps geben, wie sie Kinder informieren, unterstützen und am Verfahren beteiligen können. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass Kriterien helfen können, die Belange von Kindern und Jugendlichen vor, während und nach dem Gerichtsverfahren besser zu berücksichtigen. Bund und Länder sollten dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und auf eine kindgerechte Justiz über das Familienverfahren hinaus hinarbeiten, damit Kinder und Jugendliche sich nicht nur als Fürsorgeobjekte, sondern als rechtliche Akteur*innen im Justizverfahren erleben.“
Die Ergebnisse des Pilotprojektes, die auch in die Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingeflossen sind, den dazugehörigen Abschlussbericht der Begleitforschung durch die Katholische Hochschule Münster sowie die Dokumentation der gemeinsamen Fachtagung „Die Europaratsleitlinien in der deutschen Rechtspraxis“ sind auf der Website des Instituts zu finden.
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Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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