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Bildungsangebote müssen auch für geflüchtete Kinder verfügbar und zugänglich sein

· Meldung

Landkarten zum Bildungszugang von geflüchteten Kindern aktualisiert

Im Webprojekt „Landkarte Kinderrechte“ hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die beiden Landkarten zum Bildungszugang von geflüchteten Kindern zu Schulen sowie zu Kitas in den einzelnen Bundesländern mit neuen Ergebnissen aktualisiert.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention erklärt dazu: „Nach Abfragen in den Jahren 2016 und 2017 haben wir zum Jahresende 2019 die Abfrage erneut durchgeführt. Wir sehen, dass es ein zunehmendes Problembewusstsein der Bundesländer bei der Verwirklichung des Bildungszugangs von geflüchteten Kindern gibt und freuen uns, dass sich erstmals alle Bundesländer an der Abfrage beteiligt haben. Weiterer politischer Handlungsbedarf besteht aber uneingeschränkt – Bildungsangebote müssen auch für geflüchtete Kinder verfügbar und zugänglich sein und müssen sich an den Bedürfnissen der Lernenden orientieren und dabei anpassbar sein.“

Die Website „Landkarte Kinderrechte“ macht die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland sichtbar, wobei auch oftmals Lücken aufgezeigt werden. Dabei richtet das Institut den Blick auf die Bundesländer.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit 1992 in Kraft. Die Zuständigkeit für viele kinderrechtlich relevante Themen liegt dabei im Einzelnen bei den Bundesländern. Hier setzt die „Landkarte Kinderrechte“ an, indem sie deren Umsetzung in den einzelnen Ländern in Bezug auf unterschiedliche kinderrechtlich relevante Themen verdeutlicht. Auf diese Weise werden die Gesetze oder die Rechtspraxis der Bundesländer vergleichbar und „sichtbar“ .

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