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Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt hat Arbeit aufgenommen

B. Rudolf: „Es geht um die Stärkung von Prävention, Intervention, Schutz und Strafverfolgung." © DIMR/A. Illing

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutsche Instituts für Menschenrechte:

„Die gestern veröffentlichte kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts zur Partnerschaftsgewalt im Jahr 2021 belegt einmal mehr die gesellschaftliche Dimension von Gewalt gegen Frauen und insbesondere häuslicher Gewalt. Die Daten aus dem Hellfeld bilden dabei nur einen kleinen Ausschnitt der Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt ab: ein Großteil der Gewalttaten wird nicht zur Anzeige gebracht. Das zeigen auch die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie, die das Bundeskriminalamt bereits Anfang November dieses Jahres vorgelegt hat. Deshalb müssen Bund und Länder die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats weiter mit aller Kraft vorantreiben. Es geht um die Stärkung von Prävention, Intervention, Schutz und Strafverfolgung.

Die Expertinnengruppe GREVIO des Europarats hat in ihrem ersten Evaluationsbericht zu Deutschland vom Oktober 2022 identifiziert, welche Handlungsbedarfe bestehen. Da verschiedene Behörden und Institutionen deutlich unterschiedliche Daten vorlegen, so der Bericht, lassen diese keine systematischen und vergleichbaren Aussagen über Trends und Entwicklungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt zu. Wie auch GREVIO feststellt, gibt es zudem für bestimmte Gruppen von Betroffenen erhebliche Hürden beim Zugang zu Schutz- und Beratung, etwa für Frauen mit Behinderungen – die überproportional oft von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Auch hier fehlen teilweise umfassende konkrete Daten, die Bund und Ländern die Möglichkeit bieten würden, die Wirksamkeit politischer Maßnahmen zu prüfen und politisches Handeln entsprechend anzupassen.

Am 1. November 2022 hat die Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Institut ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird zukünftig auf Grundlage eines daten- und evidenzbasierten Monitorings insbesondere praxisorientierte Handlungsempfehlungen abgeben und dazu beitragen, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt effektiver umzusetzen.

Wir danken der Bundesregierung und ganz besonders Bundesfamilienministerin Lisa Paus für das Vertrauen, das sie in das Institut setzen, und freuen uns, dass wir unsere langjährige Expertise im unabhängigen Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention sowie in den Themenfeldern geschlechtsspezifische Gewalt in die Arbeit der Berichterstattungsstelle einbringen können. Damit wollen wir einen Beitrag zu guter Politik von Bund und Ländern zum Schutz der Betroffenen und zur Prävention leisten.“

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt. Sie ist als völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Konvention sieht die Überwachung der staatlichen Umsetzung durch die unabhängige Expertinnengruppe „GREVIO“ vor.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem unabhängigen Monitoring (Berichterstattung) der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut worden und hat hierfür jetzt eine Berichterstattungsstelle eingerichtet

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