Beirat der Berichterstattungsstelle Menschenhandel hat sich konstituiert
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Meldung
Berlin. Am 16. November trat zum ersten Mal der Beirat der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte zusammen. Der interdisziplinäre Beirat wird die Arbeit der Berichterstattungsstelle fachlich beratend begleiten und unterstützen.
„Die Einbeziehung externer Fachexpertise ist für unsere vielfältigen Aufgaben unerlässlich. Daher ist der Beirat eine großartige Unterstützung und Bereicherung für die Arbeit der Berichterstattungsstelle“, erklärte Naile Tanış, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel. “Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.“
Der Beirat setzt sich aus neunzehn Vertreter*innen von Bundes- und Länderbehörden, von zivilgesellschaftlichen Organisationen, von der Strafverfolgung sowie Vertreter*innen aus der Forschung zusammen.
Zu den Aufgaben des Beirats gehören die Beratung zu Datenlage, Datenzusammenführung und Datenerhebungen, der Austausch zu Forschungslücken und Themen, sowie Entwicklungen und Trends im Bereich Menschenhandel und alle Formen von Ausbeutung.
„Wir danken allen Mitgliedern und Institutionen sowie Organisationen für Ihre Unterstützung. Gemeinsam wollen wir dazu beitragen, Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland zu verhindern und die Rechte der Betroffenen durchzusetzen“, betonte Naile Tanış.
Berichterstattungsstelle Menschenhandel
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Konvention des Europarats zu Menschenhandel in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.
Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Menschenhandelskonvention) ist für Deutschland im Jahr 2013 in Kraft getreten.
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
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