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Älteren Menschen den Zugang zu Arbeit und zu ihren Rechten erleichtern

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· Meldung

19.01.2020 · Meldung

Im Dezember 2019 und im Januar 2020 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Fachgespräche zur Vorbereitung der 11. Sitzung der UN Open-Ended Working Group on Ageing (OEWG-A). Im ersten Fachgespräch zum Thema „Recht auf Arbeit und Zugang zum Arbeitsmarkt“ wurde diskutiert, ob sich das Renteneintrittsalter sowie Lebensphasen von Bildung, Berufstätigkeit und Rente flexibler gestalten ließen, ohne die Verlässlichkeit der sozialen Sicherungssysteme zu untergraben. Das Recht auf Arbeit dürfe nicht zu einer Pflicht zur Arbeit werden. Der „Zugang zum Recht“ war Gegenstand des zweiten Fachgesprächs. Im Zentrum der Diskussion stand dabei vor allem, ob und wie sich die lange Verfahrensdauer von Prozessen, die Digitalisierung und die Betreuung beispielsweise in Pflegeheimen auf die Bereitschaft von älteren Menschen auswirken, ihre Rechte geltend zu machen.

Im Oktober 2020 führte das Institut zudem ein virtuelles Fachgespräch zur Definition der Gruppe Älterer mit internationalem Blickwinkel durch. Vor dem Hintergrund einer zukünftigen Konvention zum Schutz älterer Menschen ging es dabei um mögliche Definitionen der Gruppe der Älteren oder des Alterns. Ebenso wurden Alterskorridore, Altersgrenzen und höhere Verletzlichkeit im Alter sowie das soziale Konstrukt „Alter“ besprochen.

Die vorliegende Dokumentation stellt die Hintergründe des UN-Prozesses zur Stärkung der Menschenrechte Älterer vor und dokumentiert die Ergebnisse der drei Fachgespräche.

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