Genfer Flüchtlingskonvention ins Zentrum der europäischen Flüchtlingspolitik stellen
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt anlässlich des 68. Jahrestags der Verabschiedung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) am 28. Juli 1951:
„Die Europäische Union muss die Genfer Flüchtlingskonvention wieder verstärkt ins Zentrum ihrer Flüchtlingspolitik stellen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten der Konvention. Sie bildet die Grundlage des europäischen Asylrechts und wurde mit der Aufnahme in die EU-Grundrechtecharta bekräftigt (Artikel 18). Zu den wichtigsten Prinzipien der Konvention zählen das Recht aller Geflüchteten auf ein faires Verfahren zur Prüfung der Schutzbedürftigkeit, das Verbot der Zurückweisung an der Grenze und das Verbot der Abschiebung in Staaten, in denen den Menschen Gefahren für Leib und Leben drohen. Gerade mit Blick auf die Situation an den EU-Außengrenzen und auf dem Mittelmeer sind diese Prinzipien und ihre Anwendung genauso wichtig wie vor 68 Jahren.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist bis heute das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Mit der Konvention haben die Staaten in der Folge des Zweiten Weltkriegs ihre gemeinsame Verantwortung für die Gewährleistung der Menschenrechte von Geflüchteten anerkannt. Sie ist bis heute die zentrale Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts und verpflichtet Deutschland und alle anderen Unterzeichnerstaaten zum Schutz von Geflüchteten. Menschen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt wurden oder Verfolgung befürchten müssen, sind in besonderem Maße von der Solidarität der internationalen Gemeinschaft abhängig.“
Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Am 19. November 1951 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland das Abkommen. Insgesamt sind bisher 148 Staaten der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention.
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