15 Jahre AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist menschenrechtlicher Meilenstein
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Pressemitteilung
Berlin. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Anlässlich des 15. Jahrestags erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Diskriminierung raubt Menschen Lebenschancen, schließt Menschen aus der Gesellschaft aus und vergiftet das Zusammenleben. Das ist mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar. Diskriminierungsschutz ist und bleibt daher Aufgabe des Staates.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein menschenrechtlicher Meilenstein. Es schützt vor Diskriminierung – im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt und bei Dienstleistungen, beispielsweise durch Banken, Versicherungen oder Club-Betreiber.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hier großartige Arbeit geleistet, insbesondere hat sie das öffentliche Bewusstsein für Diskriminierung gestärkt.
Doch 15 Jahre AGG zeigen: Es braucht noch mehr, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen: ein Verbandsklagerecht, damit der Kampf gegen Diskriminierung nicht den Betroffenen allein überlassen bleibt, und eine starke Antidiskriminierungsstelle.“
Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2023, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote.
Darin…
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