1948 kamen Menschen aus allen Teilen der Welt, mit unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Hintergründen, in Paris zusammen, um eine Grundlage für die menschliche Gemeinschaft, für Frieden und Gerechtigkeit zu formulieren. Nach den Erfahrungen des zweiten Weltkrieges einte sie alle die Vision von einer Welt, in der die Würde jedes einzelnen Menschen anerkannt und geschützt wird. Staats- und Regierungschefs der Welt beschlossen, die Gründungs-Charta mit einem Leitfaden zu ergänzen, der die Rechte jedes Einzelnen Menschen überall auf der Welt zu garantieren. Bereits auf der ersten Tagung der Generalversammlung 1946 sprachen sie über das beabsichtigte Dokument, das später zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden sollte.
Die Versammlung überprüfte diesen Entwurf einer Erklärung über Grundrechte und Grundfreiheiten und übermittelte ihn dem Wirtschafts- und Sozialrat „zur Bezugnahme auf die Menschenrechtskommission zur Prüfung... Bei der Ausarbeitung einer internationalen Grundrechtekonvention“. Die Kommission ermächtigte auf ihrer ersten Tagung Anfang 1947 ihre Mitglieder, einen „vorläufigen Entwurf der internationalen Menschenrechtskonvention“ zu formulieren. Später wurde die Arbeit von einem formellen Redaktionsausschuss übernommen, der aus Mitgliedern der Menschenrechtskommission aus acht Staaten bestand, die unter Berücksichtigung der geografischen Verteilung ausgewählt wurden.
Die Menschenrechtskommission bestand aus 18 Mitgliedern unterschiedlicher politischer, kultureller und religiöser Herkunft. Eleanor Roosevelt, US-amerikanische Menschenrechtsaktivistin und Witwe des amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt, leitete den Redaktionsausschuss der Konvention. Zusammen mit ihr hatten René Cassin aus Frankreich, der den ersten Entwurf der Erklärung verfasste, der Berichterstatter Charles Malik aus dem Libanon, der stellvertretende Vorsitzende Peng Chung Chang aus China und der Direktor der Menschenrechtsabteilung der Vereinten Nationen John Humphrey aus Kanada den Entwurf der Erklärung vorbereitet. Eleanor Roosevelt war jedoch die treibende Kraft für die Annahme des Textes.
Die Kommission trat zum ersten Mal im Jahr 1947 zusammen.
Der endgültige Entwurf von René Cassin wurde der Menschenrechtskommission übergeben, die in Genf tagte. Diese schickte den „Genfer Entwurf“ an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und bat sie um ihre Stellungnahmen und Anmerkungen zu dem Text. Mehr als 50 Mitgliedstaaten waren an der endgültigen Ausarbeitung des ersten Entwurfs beteiligt, der im September 1948 vorgestellt wurde. Mit ihrer Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 nahm die UN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Zusatz zu ihr Gründungscharta an. Acht Nationen enthielten sich der Stimme, aber keine stimmte dagegen.