Der European Accessibility Act (EAA) ist ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit. Erstmals gibt es europaweit Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Barrierefreiheit ist einerseits eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, zum anderen wird eine gute, barrierefreie Bedienbarkeit auch zum erklärten Qualitätsmerkmal von Produkten und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt. Viele Aspekte des Lebens wurden durch die COVID-19-Pandemie in den digitalen Raum verschoben, viele Dienstleistungen und Produkte sind mittlerweile ausschließlich digital zugänglich. Diese Entwicklung wird sich auch weiterhin fortsetzen. Die barrierefreie Ausgestaltung des digitalen Raumes erscheint damit noch vordringlicher als dies zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie absehbar war.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die menschenrechtlich erforderliche Barrierefreiheit jedoch noch keinesfalls erreicht. In der Stellungnahme werden schwerpunktmäßig wichtige Aspekte benannt, in denen der Entwurf einer Nachbesserung bedarf.