Position Nr. 7. Kinder haben Rechte – dieses Verständnis der UN-Kinderrechtskonvention sollte auch die deutsche Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Daher empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Grundgesetzänderung, um die zentralen Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat dies Deutschland wiederholt nahegelegt – zuletzt 2014. Mehrere Bundesländer wie Bayern und Brandenburg haben sich jüngst dafür ausgesprochen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Auch die im Bundestag vertretenen Fraktionen sollten sich des Themas daher, gerade mit Blick auf ihre Wahlprogramme für die nächste Bundestagswahl, annehmen.