Der aus den Medien bekannte Referentenentwurf verfolgt das Ziel, Kinderrechte entsprechend den Verabredungen des Koalitionsvertrags im Grundgesetz zu verankern und sieht hierfür die Einfügung eines neuen Artikel 6 Absatz 1a im Grundgesetz vor. Das Institut begrüßt, dass sowohl das Kindeswohl-Prinzip als auch das Recht auf Beteiligung im Grundgesetz verankert werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung im Referentenentwurf bleibt jedoch signifikant hinter dem bestehenden Gewährleistungsgehalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta sowie hinter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.