Ausführungen des UN-Kinderrechtsausschusses (Allgemeine Bemerkung Nr. 15)
Der UN-Kinderrechtsausschuss legt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit aus. Die Empfehlungen des UN-Ausschusses an die Vertragsstaaten bieten eine hilfreiche Orientierung für Fachkräfte der Entwicklungszusammenarbeit. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung Nr. 15 zusammen und stellt dar, wie Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung des Rechts von Kindern auf Gesundheit beitragen kann.
The “Promising Practices” series presents development cooperation programs that have implemented elements of a human rights-based approach.
The German Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) has been commissioning GIZ Rwanda to support…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
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