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Kinder haben ein Recht auf Gesundheit

Ausführungen des UN-Kinderrechtsausschusses (Allgemeine Bemerkung Nr. 15)

Der UN-Kinderrechtsausschuss legt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit aus. Die Empfehlungen des UN-Ausschusses an die Vertragsstaaten bieten eine hilfreiche Orientierung für Fachkräfte der Entwicklungszusammenarbeit. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung Nr. 15 zusammen und stellt dar, wie Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung des Rechts von Kindern auf Gesundheit beitragen kann.

Nicht gedruckt erhältlich

Autor*in: Lena Stamm, Dr. Judith Striek
Themen: Entwicklungspolitik, Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 85 KB)
Seiten: 6
Erschienen: 03/2017

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