Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist seit Jahren eine zentrale kinderrechtliche Forderung. Im aktuellen Koalitionsvertrag hat sich die Regierung darauf verständigt, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Im Koalitionsausschuss wurde dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Deren Vorschlag eines Regelungstextes für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wurde am 11. Januar 2021 über die Presse veröffentlicht, bevor er am 12. Januar 2021 beschlossen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht wurde.
Aus Sicht der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention ergeben sich Fragen bezogen auf den aktuellen Regelungsentwurf.