Im Oktober 2018 beauftragte der UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zum Recht auf Entwicklung mit der Aufnahme von Beratungen zur Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Abkommens. Im Mai 2023 diskutierte die Arbeitsgruppe ihren zweiten überarbeiteten Entwurf.
Die englischsprachige Stellungnahme des Instituts enthält sieben Anregungen für eine Weiterbearbeitung des zweiten überarbeiteten Entwurfs der Arbeitsgruppe zum Recht auf Entwicklung und für die Ausgestaltung der unter der Konvention vorgesehenen Überwachungsgremien.