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Alt und ausgegrenzt? Altersdiskriminierung entgegenwirken

© iStock/Cecilie Arcurs

Die Bevölkerung Deutschlands wird älter. An diesem Trend lassen Bevölkerungsdiagramme seit Jahren keinen Zweifel. Doch statt die zunehmende Lebenserwartung als etwas Positives oder gar als Chance zu betrachten, gilt vielen das Alter vor allem als Last. So geht der demographische Wandel mit stereotypen Altersbildern und negativen Botschaften sowie konkreten Benachteiligungen und Einschränkungen für Ältere einher. „Ältere Menschen werden oft als abhängig, unproduktiv oder hilflos wahrgenommen“, kritisiert Claudia Mahler, unabhängige Expertin für die Rechte älterer Menschen der Vereinten Nationen und Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts. In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jeder Art von Altersdiskriminierung, aber nicht für alle Lebensbereiche. Ein internationales Menschenrechtsübereinkommen zum Schutz älterer Menschen gibt es nicht.

Alltägliche Altersdiskriminierung: im Job, im Pflegeheim, im Verkehr

Wie wir denken und wie wir fühlen bestimmt zu weiten Teilen unsere Handlungen. Und so führen negativen Annahmen über das Altern und das Alter immer wieder zu Ungleichbehandlung, Benachteiligung und Diskriminierung.

An Beispielen für Altersdiskriminierung mangelt es nicht – auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz, im Versicherungsbereich und im Gesundheitssektor, im Produktdesign und vielen Dingen des Alltags. Das belegen zahlreiche und vielfältige Fälle, über die beispielsweise die Deutschen Seniorenliga oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichten. So ist es trotz Fachkräftemangel für Menschen ab 55, teilweise sogar schon ab 50, schwieriger als für Junge einen Job zu finden. Versicherungen erhöhen die Beiträge für Versicherte im Seniorenalter oder verweigern ihnen gar bestimmte Behandlungen. Banken gewähren älteren Menschen selten Kredite. Ganz zu schweigen von Behinderungen im Straßenverkehr und fehlendem barrierefreien Zugang zu öffentlichen Orten.

Das deutsche AGG gilt nicht nur in Beschäftigung und Beruf, sondern auch bei Geschäften des täglichen Lebens wie etwa dem Einkauf oder auf Reisen. Doch insgesamt wird die Diskriminierung älterer Menschen selten in Frage gestellt. Expert*innen betrachten Einschränkungen und Benachteiligungen aufgrund des Alters nicht nur als Einzelfälle, sondern auch als strukturelle Altersdiskriminierung.

„Die negativen Vorstellungen und Zuschreibungen schlagen sich in Gesetzgebung, Politik und Gesellschaft nieder. Das wiederum hat schwerwiegende soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen für einzelne Ältere und für die Gesellschaft insgesamt.“

Claudia Mahler 

Nicht zuletzt wird das Thema Alter vermehrt mit der Knappheit wirtschaftlicher Ressourcen verknüpft. In der öffentlichen Diskussion über die Bedürfnisse älterer Menschen liegt der Fokus mithin meist auf Fragen der geringeren Produktivität, des längeren Rentenbezugs und der erhöhten Pflege- und Gesundheitskosten. „Ältere Menschen werden eher als Nutznießer*innen von Sozialleistungen und weniger als Träger*innen von Rechten gesehen“, so Mahler weiter.

Intersektionale Aspekte: das Zusammenspiel von Alter und Behinderung

Dies gilt umso mehr, wenn mit der längeren Lebensdauer körperliche, psychosoziale, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen zunehmen. In Deutschland hat derzeit jede dritte Person der 65- bis 79-Jährigen und jede zweite Person ab 80 Jahren eine Beeinträchtigung.

Laut Untersuchungen der Wohlfahrtsverbände sind ältere Menschen mit Beeinträchtigungen in vielen Lebensbereichen schlechter gestellt als ältere Menschen ohne Beeinträchtigungen: sie haben zum Beispiel ein geringeres Einkommen und sind öfter von Armut betroffen, besitzen seltener Wohneigentum, sind häufiger alleine, schätzen ihren Gesundheitszustand schlechter ein, nutzen seltener Freizeit­ und Erholungsangebote und beteiligen sich seltener politisch.

Im Zuge der Covid 19-Pandemie wurde die Schutzbedürftigkeit von älteren Menschen mit Behinderungen offenbar, zum Beispiel durch verspätete Ausstattung mit Schutzmasken und verzögerte Tests in Einrichtungen der Eingliederungshilfe; durch Ausgangssperren und Besuchsverbote in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dies führte zur sozialen Isolation dieser älteren Menschen.

Der menschenrechtliche Rahmen: Was Staaten gegen Altersdiskriminierung tun können und müssen

Das bestehende Menschenrechtsschutzsystem berücksichtigt die Anliegen älterer Menschen nicht genug. Grundsätzlich gelten die international verbrieften Menschen- und Grundrechte für alle Menschen und damit auch für Ältere, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt werden. Eine wichtige Ausnahme ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die eigens ältere Menschen und deren Rechte sowie den Schutz vor Altersdiskriminierung erwähnt. Dennoch zeigt die Situation in Deutschland wie weltweit, dass der bestehende menschenrechtliche Rahmen Ältere nicht ausreichend schützt und sie ihre Rechte seltener wahrnehmen können.

„Die UN-BRK ist ein guter Anknüpfungspunkt – zum einen, um die gleichberechtigte Teilhabe von älteren Menschen mit Behinderungen zu verbessern, zum anderen, um den menschenrechtlichen Ansatz in die Diskussion um die Rechte von älteren Menschen zu tragen.“

Claudia Mahler 

Ziel ist ein Paradigmenwechsel von einem Wohlfahrtsmodell zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz. Wenn sich die Bundesregierung in der Gesetzgebung und im Verwaltungsalltag an den Menschenrechten orientiert, kann sie nicht nur der Altersdiskriminierung etwas entgegensetzen und die Rechte älterer Menschen mit und ohne Behinderungen schützen. Die Menschenrechte sind die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben – unabhängig vom Alter.

(A. Bermejo)

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Claudia Mahler

Teamleitung „Rechte Älterer“

Telefon: 030 259 359 - 125

E-Mail: mahler(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Claudia Mahler

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Peter Litschke

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
(abwesend bis Ende Januar 2025)

Telefon: 030 259 359 - 457

E-Mail: litschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Peter Litschke

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