Ausschreibungen
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Rule of Law Berichterstattung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte vergibt einen Werkvertrag für eine Desktopstudie zur Rolle der Grundrechte für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit sowie eine Desktopstudie für die Zulieferung des den deutschen Beitrag im Rahmen des Rechtsstaatsbericht des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsorganisationen.

Kontext

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention sowie der Berichterstattung zu den Konventionen des Europarats zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt betraut worden. Hierfür hat es entsprechende Monitoring- und Berichterstattungsstellen eingerichtet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der EU-Grundrechteagentur (FRA) mit der Berichterstattung über die Grund- und Menschenrechtssituation in Deutschland betraut worden. Das Werk dient dazu, notwendige Tätigkeiten im Rahmen dieses Projektschwerpunkts (Dektopstudie Teil I) sowie Recherchetätigkeiten für den deutschen Beitrag im Rahmen des Rechtsstaatsbericht des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsorganisationen (ENNHRI) (Desktopstudie Teil II) zu vergeben.

Es ist möglich, sich auf die Desktopstudien I und II zusammen zu bewerben oder sich nur auf eine der beiden (Desktopstudie I oder Desktopstudie II) zu bewerben. 

Leistungsbeschreibung

Desktopstudie Teil I: Die Rolle der Grundrechte für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit: einschlägige nationale Rechtsprechung und andere Beispiele

Das übergeordnete Ziel der Desktopstudie Teil I ist die Verdeutlichung des Zusammenhangs zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit anhand konkreter gerichtlicher sowie außergerichtlicher Fälle. Die Desktoprecherche zielt darauf ab, Elemente und Beispiele aufzuzeigen, bei denen ein Gericht (oder eine außergerichtliche Stelle) den Schutz eines oder mehrerer Grundrechte genutzt hat, um eine Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit gezielt zu verhindern oder ihr entgegenzuwirken. Die Beispiele sollen zeigen, dass Grundrechte nicht nur individuelle Ansprüche sind, die in Einzelfällen relevant sind, sondern auch eine systemische Rolle spielen.

Im Einzelnen sind für die Desktopstudie I folgende Teilleistungen als Abschlussbericht zu erbringen:

1. Darstellung mindestens vier charakteristischer und wichtiger Gerichtsfälle mittels eines vorgegebenen Kategoriensystems, in denen der Schutz eines oder mehrerer Grundrechte unmittelbar mit dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit verbunden war. Analyse der Auswirkungen dieser Gerichtsfälle auf das rechtspolitische System.

2. Darstellung und Bewertung mindestens drei charakteristischer und wichtiger außergerichtlicher Beispiele mittels eines vorgegebenen Kategoriensystems, in denen der Schutz eines oder mehrerer Grundrechte unmittelbar mit dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit verbunden war. Analyse der Auswirkungen dieser Fälle auf das rechtspolitische System insgesamt. Analyse der Auswirkungen dieser Beispiele auf das rechtspolitische System.

3. Drei Seiten (1500 Wörter) schriftlicher Bericht, der den rechtlichen Gesamtzusammenhang sowie eine Analyse von Mustern und Trends enthält. Der narrative Bericht sollte folgende Quellen berücksichtigen: Jahresberichte unabhängiger Grundrechtsakteure, akademische Literatur, Parlamentsdebatten, Berichte einschlägiger Berufsverbände (Anwaltskammern usw.), zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Medienberichte.

Die gesammelten Beispiele (1. und 2.) sowie der schriftliche Bericht (3.) sollten verschiedene Aspekte der Rechtsstaatlichkeit und verschiedene Grundrechte abdecken. Der Bezugszeitraum ist das Inkrafttreten der Charta der Grundrechte (1. Dezember 2009) bis zum heutigen Tag. Der Abschlussbericht muss in Englischer Sprache verfasst werden.

Um sicherzustellen, dass die wichtigsten gerichtlichen oder außergerichtlichen Beispiele und Entwicklungen auf nationaler Ebene ermittelt werden, müssen zur Auswahl der Fälle und der Abfassung des dreiseitigen Berichts in Kooperation mit dem Institut mindestens drei Sachverständige mit folgendem Hintergrund konsultiert werden:

  • Ein amtierender oder ehemaliger Angehöriger der Justiz (idealerweise ein Angehöriger eines Verfassungsgerichts oder eines vergleichbaren Gerichts)
  • Ein Vertreter eines unabhängigen Akteurs im Bereich der Menschenrechte
  • Ein Akademiker, der sich mit Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit beschäftigt, und/oder eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich mit Fragen der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit befasst, und/oder ein Vertreter eines Berufsverbands

Im Abschlussbericht muss ein kurzer Überblick über die durchgeführten Konsultationen gegeben werden.

Desktopstudie Teil II: Recherche für den deutschen Teil des Rechtsstaatsberichts des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI)

Anlässlich des Rechtsstaatsberichts der Kommission erstellt das Europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) aus den Zulieferungen der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen einen eigenen Beitrag. Dieser fokussiert sich auf die Themen Menschenrechtsverteidiger und Freiräume der Zivilgesellschaft, das deutsche Rechtssystem und Pressefreiheit. Aufgabe des Werkvertragnehmenden ist es, die Entwicklung in diesen Feldern in Deutschland im Jahr 2024 zu recherchieren und diese kurz und verständlich auf Englisch in den zu diesem Zweck von ENNHRI erstellten Fragebogens darzustellen.  

Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt den Fragebogen und ein Muster für die Befüllung des Fragebogens zur Verfügung.

Im Einzelnen sind für die Desktopstudie II folgende Teilleistungen als Abschlussbericht zu erbringen:

  • Recherche zu rechtlichen oder politischen Entwicklungen in Deutschland im Jahr 2024 zu den Themenfeldern a. Menschenrechtsverteidiger, b. Freiräume der Zivilgesellschaft, c. das Rechtssystem und f. Pressefreiheit. Gegebenenfalls können vom Deutschen Institut für Menschenrechte weitere Themen mit Rechtsstaatsbezug benannt werden, die es zu recherchieren gilt.
  • Befüllen des von ENNHRI erstellten Fragebogens (15 Fragen) auf Englisch; die Antworten dürfen 3000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) pro Frage nicht überschreiten. 
  • Zusammenstellung eines Nachweises aller verwendeter Quellen (Linksammlung).

Fristen

Angebotsfrist 12.02.2025. Die Entscheidung über den Zuschlag ist für den 13.02.2025 geplant.

Fristen der Leistungserbringung:

Desktopstudie Teil I:

Abgabe des Erstentwurfs des Berichts (Darstellung und Analyse der ausgewählten Fälle sowie schriftlicher Bericht) am 23.04.2025; Überarbeitete Fassung nach Einarbeitung von Kommentaren/ Überarbeitungsbedarfen des Auftraggebers bis zum 28.05.2025; Abgabe des finalen Abschlussberichts bei weiteren Kommentaren/ Überarbeitungsbedarfen des Auftraggebers bis 25.06.2025

Desktopstudie Teil II:

Abgabe des ausgefüllten Fragebogens sowie der Linkliste am 25.02.2025. 12.00h.

Geschätzte Anzahl benötigter Arbeitstage:

ca. 23 Arbeitstage, davon entfallen ca. 17 Arbeitstage auf die Desktopstudie Teil I und ca. 6 Arbeitstage auf die Desktopstudie Teil II.

Zuschlagsvoraussetzungen

Bitte schicken Sie Ihr inhaltliches und finanzielles Angebot (Tagessatz) sowie Ihren Lebenslauf (ohne Foto) mit Angabe einer Publikationsliste bis 12.02.2025 an Frau Jana Kind (kind(at)dimr.de). Das inhaltliche Angebot sollte Ihre Expertise für das Themenfeld „Rolle der Grundrechte für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit“ abbilden. Aus Ihren Referenzen sollte zudem deutlich werden, dass Sie ein Studium der Rechtswissenschaften oder Sozialwissenschaften (oder vergleichbar) abgeschlossen haben.

Wir bewerten Ihr inhaltliches Angebot mit 70% und Ihr finanzielles Angebot mit 30%.

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Jana Kind

Projektassistenz Berichterstattung an die EU-Grundrechteagentur

Telefon: 030 259 359 - 484

E-Mail: kind(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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