Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verdeutlicht mit seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 zu Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention die Bedeutung eines unabhängigen Lebens in der Gemeinschaft für die Verwirklichung der Menschenrechte. Er erläutert auch, welche Umsetzungsdefizite die Vertragsstaaten angehen sollten. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung näher zusammen und zeigt ihren Nutzen für Recht und Politik in Deutschland auf.