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Jugendhilfe inklusiv gestalten

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich dafür aus, das Sozialgesetzbuch VIII inklusiv zu reformieren. Die Reform muss die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen gesetzlich verankern. Aus der derzeitigen Zuständigkeitsspaltung resultierende Ungleichbehandlungen und strukturelle Zugangsbarrieren widersprechen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Kinderrechte, Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 166 KB)
Seiten: 3
Erschienen: 09/2019

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