Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich dafür aus, das Sozialgesetzbuch VIII inklusiv zu reformieren. Die Reform muss die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen gesetzlich verankern. Aus der derzeitigen Zuständigkeitsspaltung resultierende Ungleichbehandlungen und strukturelle Zugangsbarrieren widersprechen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.