Im April 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht die gemeinsame Verbunddatei von Polizei und Nachrichtendiensten in ihren „Grundstrukturen“ für verfassungskonform, stellte aber gleichzeitig einzelne Vorschriften des Gesetzes als verfassungswidrig fest. Nun muss der Gesetzgeber das Antiterrordateigesetz (ATDG) bis Ende 2014 entsprechend überarbeiten.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte war vom Bundesverfassungsgericht zur Stellungnahme eingeladen, nachdem es grundsätzliche Bedenken gegen die Einrichtung der am Vorbild ATD orientierten Rechtsextremismusdatei (RED) vorgebracht hatte. Mit dem vorliegenden Policy Paper informiert das Institut über die Datei und das Urteil. Dabei stellt es die Entscheidung des Gerichts in den Kontext der Diskussionen über eine engere Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, die mit der Aufarbeitung der rechtsterroristischen Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ neuen Auftrieb erhalten haben. Das Policy Paper formuliert erste Empfehlungen an die Gesetzgeber in Bund und Ländern zu einer grund- und menschenrechtlich gebotenen strikten Begrenzung des Informationsaustausches zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten.