Mobilität ist eine elementare Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Mobilitätsangeboten haben.
Das Personenbeförderungsgesetz dient als Ordnungsrahmen für die örtliche Organisation des öffentlichen Verkehrs. Mit dem Gesetz wird eine Rechtsgrundlage für neue digitale Mobilitätsangebote/-dienste und Geschäftsmodelle geschaffen, die auf den Markt drängen, z. B. zur Vermittlung von (Sammel-)Fahrten per App- bzw. Smartphone-Steuerung.
Das Institut begrüßt, dass in dem Gesetzesentwurf Barrierefreiheit berücksichtigt wurde, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass es nicht ausreicht, wenn nur Teile der Beförderungskette barrierefrei sind, sondern dass jeder Aspekt der Beförderung barrierefrei auszugestalten ist.