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Wahlrechtsausschluss von wohnungslosen Menschen bei Kommunalwahlen aufheben

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· Meldung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert den Wahlrechtsausschluss von wohnungslosen Menschen ohne feste Meldeadresse im Kommunalwahlrecht einiger Bundesländer. „Die Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland sollten wohnungslosen Menschen nicht nur bei Landtagswahlen, sondern auch bei Kommunalwahlen das Wahlrecht gewähren“, erklärt das Institut anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Wahlrecht von wohnungslosen Menschen“.

„Wohnungslose Menschen, besonders jene, die ohne Meldeadresse auf der Straße leben, haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, wie alle anderen Menschen auch“, so das Institut weiter.

Die explorative Analyse legt die rechtlichen, organisatorischen und politische Bedingungen der Wahlrechtsnutzung durch wohnungslose Menschen dar. Sie möchte Politik, Gesellschaft und Wissenschaft dazu anregen, sich mit diesem bisher kaum untersuchten Thema stärker zu beschäftigen.
Viele Wohnungslose, auch jene, die auf der Straße leben, halten sich für lange Zeit in ihren Gemeinden auf, haben dort ihre Netzwerke und ihren Lebensschwerpunkt, sind lokal verwurzelt und fester Bestandteil des kommunalen Lebens.

Wahlregistrierung erleichtern und wohnungslose Menschen über Wahlen informieren

Die Analyse fordert eine zuverlässige Registrierung von wohnungslosen Menschen im Wähler_innenverzeichnis. Vor allem müsse wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse die Beantragung auf Aufnahme ins Wähler_innenverzeichnis rechtlich wie praktisch erleichtert werden. Hier seien sowohl die Landesgesetzgeber als auch die Gemeindewahlämter gefragt.

Um die Registrierung zur Wahl und die Wahlrechtsnutzung zu befördern, empfiehlt die Analyse über die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungspflichten hinaus Wahlinformationen gezielt für Wohnungslose zu erstellen und ihnen zugänglich zu machen. Die amtlichen Bemühungen könnten durch freie gemeinnützige Träger der Wohnungslosenhilfe und private Initiativen unterstützt oder ergänzt werden.

Wohnungslosigkeit überwinden

Die Analyse empfiehlt den  politischen Parteien, die Anliegen wohnungsloser Menschen aufzugreifen und dies den Betroffenen auch glaubwürdig zu vermitteln. „Erst wenn die vielfältigen, prekären Wohn- und Lebensbedingungen von wohnungslosen Menschen in den wahlpolitischen Diskurs Eingang finden und Bestandteil der  Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht des Staates werden, gewinnt die Wahlrechtsnutzung auch für die Betroffenen unmittelbar an Bedeutung“, betont das Institut.

Ernsthafte Bemühungen, die politische Beteiligung der Betroffenen zu fördern, müssten letztlich darauf ausgerichtet sein, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und zu überwinden.

Interview mit Michael Krennerich

„Landesgesetzgeber und Wahlbehörden sollten wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse die Eintragung in das Wähler_innenverzeichnis erleichtern“

Das Wahlrecht ist das zentrale Recht der Staatsbürger_innen im demokratischen Rechtsstaat. Es gewährleistet ihre Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens und die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen. Aber können wohnungslose Menschen in Deutschland ihr Wahlrecht überhaupt nutzen? Welche Hürden wohnungslose Menschen derzeit überwinden müssen und warum die Umsetzung des Menschenrechts auf Wohnen so zentral ist, erklärt Michael Krennerich im Interview.

Herr Krennerich, Sie haben untersucht, ob und unter welchen Bedingungen wohnungslose Menschen ihr Wahlrecht wahrnehmen können. Was war der Anlass?

Michael Krennerich: Mir fiel auf, dass das Wahlrecht von wohnungslosen Menschen national wie international kaum thematisiert wird. Viele wissen nicht einmal, dass auch wohnungslose Menschen, die auf der Straße leben, das Recht haben zu wählen und gewählt zu werden. Informationen tun also not. Ich selbst war überrascht, dass einige Bundesländer wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse das kommunale Wahlrecht verwehren. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dürfen diese hingegen wählen, wenn sie sich gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Welche Hürden müssen wohnungslose Menschen, gemeldet oder nicht gemeldet, überwinden, wenn sie ihr aktives und passives Wahlrecht in Anspruch nehmen wollen?

Krennerich: Alle wohnungslosen Wahlberechtigten, die keine Meldeadresse haben und damit nicht automatisch in das Wähler_innenverzeichnis aufgenommen werden, müssen sich selbst aktiv um eine Registrierung zur Wahl bemühen. Besonders betroffen sind hiervon Wohnungslose, die auf der Straße leben. Ein fristgerechter Antrag auf Aufnahme in das Wähler_innenverzeichnis mehrere Wochen vor den Wahlen setzt aber voraus, dass die Betroffenen über entsprechende Informationen und Identitätsdokumente verfügen. Im Unterschied zu anderen Wahlberechtigten müssen sie einen großen Aufwand betreiben, um ihr Wahlrecht zu nutzen – obwohl sie wohl eher selten die Erfahrung machen, politisch gehört zu werden oder etwas bewirken zu können.

Was sollte sich rasch ändern und wer steht hier in der Verantwortung?

Krennerich: Die Landesgesetzgeber sollten etwaige noch bestehende Wahlrechtsausschlüsse aufheben. Gemeinsam mit den Wahlbehörden sollten sie zudem wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse die Eintragung in das Wähler_innenverzeichnis erleichtern. Rasch möglich sind zudem gezielte Informationen über die Möglichkeiten und Verfahren der Wahlteilnahme von wohnungslosen Menschen. Ernsthafte Bemühungen, deren Wahlrechtsnutzung zu fördern, müssen aber vor allem die politisch oft nur verwaltete soziale Notlage der Wohnungslosigkeit überwinden. Sie ist einer aktiven politischen Beteiligung abträglich. Das heißt nicht, dass Wohnungslose allesamt unpolitisch wären. Doch ist es unter den Bedingungen der Wohnungslosigkeit besonders schwierig und herausfordernd, sich politisch zu betätigen. Hier ist die Politik gefordert, sich des Problems anzunehmen.

Sollten Wohnungslose nicht an den Lösungen beteiligt werden?

Krennerich: Unbedingt. Sowohl politisch als auch wissenschaftlich sind die Erfahrungen und Perspektiven von wohnungslosen Menschen einzubeziehen. Erst so zeigen sich - in aller Breite und Differenziertheit - die Schwierigkeiten, denen sich wohnungslose Menschen bei der Nutzung ihres Wahlrechts gegenübersehen, und was sie diesbezüglich von der Politik fordern. Und erst dann wird in aller Dringlichkeit deutlich, wie nötig es ist, das Problem der Wohnungslosigkeit entschieden anzugehen und zu beheben.

Selbst wenn alle wohnungslosen Menschen wählen und gewählt werden dürften, ändert das ja nichts an der grundlegenden Situation der Betroffenen: Sie haben keine Wohnung. Welche Orientierung bieten die Menschenrechte, um Wohnungslosigkeit zu überwinden?

Krennerich: Tatsächlich geht es darum, das Menschenrecht auf Wohnen in Deutschland möglichst umfassend umzusetzen. Als Maßstab dient hier der offene, diskriminierungsfreie und bezahlbare Zugang zu angemessenem Wohnraum, dessen Verfügbarkeit und Nutzung für alle zu gewährleisten und zu schützen sind. So sind vor allem die prekären Lebenslagen all jener Menschen zu verbessern, die wohnungslos sind, denen Wohnungslosigkeit droht oder die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Die Umsetzung des Menschenrechts auf Wohnen ist ein menschenrechtliches Ziel für sich und zugleich ein Mittel zur besseren Umsetzung anderer Menschenrechte, einschließlich des allgemeinen Wahlrechts.

Michael Krennerich ist Professor für Politische Wissenschaft am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Zugleich ist er leitender Herausgeber der „Zeitschrift für Menschenrechte“ (zfmr) und 1. Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums e. V. (NMRZ).

(B. Hildebrand)

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