Personenbeförderungsgesetz: Die gesamte Beförderungskette barrierefrei gestalten
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Meldung
Am 22. Februar 2021 fand im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Anhörung zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes statt, die in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes legt ihren Fokus auf neue Formen der Mobilität. Hierzu zählt beispielsweise die Vermittlung von (Sammel-)Fahrten per App- beziehungsweise Smartphone-Steuerung, die nicht liniengebunden sind und mit virtuellen Haltestellen arbeiten. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt, dass das Thema Barrierefreiheit in den neuen Gesetzentwurf mit aufgenommen wurde. Wichtig sei dabei jedoch, insbesondere im ländlichen Raum, dass die gesamte Beförderungskette vollständig barrierefrei ist und auch alle digitalen Vorgänge barrierefrei gestaltet werden, betonte die Monitoring-Stelle. Dies umfasse zum Beispiel die Bestellungs-, Buchungs- und Bezahlvorgänge.
Mobilität ist eine elementare Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Mobilitätsangeboten haben. Das bedeutet auch, jedwede Barrieren zu beseitigen.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
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