Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin verbessern
·
Meldung
Die Berliner Landesregierung will bis Ende 2023 ein Konzept zur Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderungen vorlegen. Bisher mangelt es an einer Gesamtplanung, die das Recht auf Mobilität wirksam umsetzt. „Menschen mit Behinderungen stoßen auf zahlreiche Barrieren, wenn sie sich durch die Stadt bewegen. Angebote wie Fahrt- und Begleitdienste, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, sind außerdem oft zu unflexibel, zu teuer oder schlichtweg zu wenig bekannt, um eine gleichberechtigte Mobilität im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sicherzustellen“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Instituts.
Eckpunkte für eine an der UN-BRK ausgerichtete Mobilitätsplanung
Die Monitoring-Stelle fordert die Berliner Landesregierung deshalb auf, die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen in dieser Wahlperiode zu priorisieren, die Vorgabe des Koalitionsvertrags zu erfüllen und bis spätestens Ende 2023 ein Konzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen vorzulegen.
Die Publikation „Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin verbessern – Empfehlungen für eine an der UN-BRK ausgerichtete Mobilitätsplanung“ nennt Eckpunkte, auf deren Umsetzung es nun ankommt:
Mobilitätsinfrastruktur barrierefrei ausbauen Um das Recht auf eine gleichberechtigte, selbstbestimmte Mobilität aus Artikel 20 UN-BRK umzusetzen, ist ein koordinierter Ausbau der Barrierefreiheit unabdingbar. Es bedarf einer Roadmap, die klar festlegt, wie und bis wann der gesamte öffentliche Raum barrierefrei werden soll. Ein Mobilitätskonzept sollte außerdem die vorhandenen Verkehrsmittel zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen aufeinander abstimmen und verknüpfen.
Digitalisierung mitdenken Die Monitoring-Stelle begrüßt, dass die Regierung eine digitale Plattform schaffen will, die „planungs-, buchungs- und auslastungsrelevante Daten“ aller Anbieter*innen von Mobilitätsleistungen auch für Menschen mit Behinderungen öffentlich zur Verfügung stellt. Ein Mobilitätssicherungskonzept, flankiert von einer starken digitalen Komponente für Nutzer*innen zur Abstimmung der vorhandenen Verkehrsmittel, wäre nach Kenntnis der Monitoring-Stelle UN-BRK bisher einzigartig in Deutschland.
Lösungen im Einzelfall schaffen Bis alle Mobilitätsketten in Berlin barrierefrei nutzbar sind und für den Fall von Störungen oder Ausfällen, beispielsweise von Fahrstühlen oder Beförderungsdiensten, müssen im Einzelfall angemessene Vorkehrungen bereitstehen, um Mobilität zu gewährleisten.
Rechtzeitige Beteiligung ernst nehmen Ohne eine rechtzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen sie betreffenden Planungsvorhaben werden Barrieren nicht umfassend erkannt und möglicherweise neue Barrieren errichtet. Ein Mobilitätssicherungskonzept sollte die systematische Einbindung von Menschen mit Behinderungen in Planungsverfahren in Zukunft sicherstellen.
Chancen jetzt nutzen
Der Zeitpunkt für ein Mobilitätskonzept ist angesichts der mit der Verkehrswende ohnehin einhergehenden Anstrengungen zur Veränderung des öffentlichen Raumes günstig. Jetzt kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen in Zukunft mobiler sind als heute. Gleichzeitig muss es nun besonders schnell gehen, damit die Verkehrswende nicht an Menschen mit Behinderungen vorbeigeht, weil zum Beispiel Ladesäulen nicht barrierefrei anzufahren sind, Radwege zulasten des sicheren Fußverkehrs gehen oder Menschen mit Behinderungen nicht von der Digitalisierung der Mobilität profitieren. Die Landesregierung sollte angesichts der verpflichtenden Vorgaben aus der UN-BRK nicht hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben, sondern die Gelegenheit nutzen, die Umsetzung von Artikel 20 UN-BRK weiter voranzubringen.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.