Marina Langfeldt in den UN-Unterausschuss zur Prävention der Folter gewählt
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Meldung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte gratuliert Dr. iur. Marina Langfeldt zu ihrer Wahl in den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Die Strafrechtlerin wurde am 22. Oktober 2020 in den UN-Ausschuss gewählt. „Wir freuen uns sehr, dass die Wahl auf eine Expertin gefallen ist, die sowohl im Strafrecht als auch im Menschenrecht auf Gesundheit national wie international so versiert ist“, so Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.
Ausschuss besucht Gefängnisse und geschlossene psychiatrische Einrichtungen
Aufgabe des 25-köpfigen UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist, die Umsetzung der UN-Anti-Folterkonvention und vor allem ihres Zusatzprotokolls zu fördern. Der Ausschuss besucht Orte in den Vertragsstaaten, an denen Personen entweder aufgrund einer Entscheidung einer Behörde oder auf deren Veranlassung die Freiheit entzogen worden ist oder entzogen werden kann, also zum Beispiel Gefängnisse oder geschlossene psychiatrische Einrichtungen. Diese Besuche werden mit dem Ziel durchgeführt, den Schutz dieser Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verbessern. Das Zusatzprotokoll zur Anti-Folterkonvention sieht gleichzeitig vor, dass die Vertragsstaaten auch Nationale Stellen mit demselben Mandat einrichten.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folterkonvention ist 2006 in Kraft getreten; Deutschland ratifizierte es 2008. Eine Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wurde als Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet. Ihre Aufgabe ist, regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Darüber berichtet die Stelle jährlich der Bundesregierung, den Landesregierungen, dem Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten.
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