Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland in seinen Abschließenden Bemerkungen 2014 dazu geraten, das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der unabhängigen Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zu beauftragen. Die deutsche Regierung hat die Empfehlung des UN-Ausschusses aufgegriffen und bereits 2015 das Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention betraut.
Um sicherzugehen, dass die UN-KRK umgesetzt wird, gehört es zu den staatlichen Verpflichtungen, regelmäßig und systematisch zu beobachten, ob und wie die Kinder- und Jugendrechte in Deutschland verwirklicht werden. Dieses kritische Beobachten („Monitoring“) führen verschiedene Akteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft gemeinsam durch. Sie alle bewerten die Wirksamkeit von Maßnahmen, die getroffen werden, um die UN-KRK umzusetzen und ergänzen so das internationale Monitoring des UN-Auschusses für die Rechte des Kindes.
Ohne Monitoring keine stetige Umsetzung der Konvention
Das unabhängige Monitoring der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte stellt neben dem internationalen, dem staatlichen und dem zivilgesellschaftlichen Monitoring einen zentralen, unverzichtbaren Teil des kritischen, kinder- und jugendrechtebasierten Beobachtens und Bewertens von Informationen und Daten dar. Ihr Monitoring ist insbesondere eine der Grundlagen, um Fort- oder Rückschritte bei der Verwirklichung der Kinder- und Jugendrechte in Deutschland zu messen und Ideen, Anregungen und Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung der UN-KRK zu geben. In der neuen Information „Kinderrechte im Blick“ werden die Aufgaben und die Bedeutung eines unabhängigen Kinder- und Jugendrechte-Monitorings ausführlich dargestellt.
Informationen zur Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Die Monitoring-Stelle folgt dem Mandat, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-KRK zu fördern und zu schützen. Sie hat eine Vermittlungs- und prozesssteuernde Rolle zwischen Zivilgesellschaft, Politik und der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, indem sie Gesetze prüft, die Umsetzung der Konvention in unterschiedlichen Lebensbereichen junger Menschen beobachtet, mit verantwortlichen Stellen spricht und Kinder und Jugendliche, sofern möglich, in allen sie berührenden Angelegenheiten beteiligt.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.